Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Umrechnungdfaktoren beim Gasverbrauch von m³ in kwh

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Cremer:
@kwade,
@Christian Guhl,

der Brennwert wird von den Eichämtern kontrolliert. Hier gilt wie gesagt das DVGW Arbeitsblatt G 685.

Natürlich kann der der Brennwert schwanken. es ist aber die Frage, wie wird der Brennwert bei dem zuständigen Versorger angewendet, in Höhenzonen? Dann müßten diese alle in einer Höhenzone gleich sein. Versorgber können auch mehrere Einspeisepunkte vom Vorversorger/von unterschiedlichen Vorversorgern haben. Dann schwanken die Brennwerte.

Eine pauschale Aussage, man könne nicth den Nachweis bringen, ist auch nicht richtig.. Selbstverständlich wird der Einspeisebrennwert vom Versorger ständig kontrolliert. Das was Sie erhalten ist ein Aberechnungsbrennwert. Hier liegt m.E. die Ungenauigkeit. Da kann an der Stellschraube Brennwert gedreht werden. es sollten somit schon mehr Gas verkauft worden sein, als bezogen wurde. (siehe bericht Eichdirektion Sachsen)

Kite:
Vielleicht können Mitstreiter aus dem Norden,die auch in Meerehöhe

wohnen,mal Ihren angegebenen Brennwert posten,bei den Stadtwerken

Niebüll beträgt er seit einigen Jahren um die 11,861,was mir sehr hoch

erscheint.

monika koops:
Ich habe die Brennwertentwicklung b. Eon Hanse in + um Hamburg herum seit 2000 aufgelistet, dasselbe f.d. Stadtwerke Mölln + d. Versorgungsbetr. Hann.Münden (Hessen).

Bei Eon Hanse ist ein stetiger Anstieg seit 2000 v. 10,913 auf aktuell 11,590 zu verzeichnen. Dies gibt wahrlich zu denken.

Bei den Stadtwerken Mölln gibt es zwischen 2000 und 2004 nur einen geringen Anstieg v. 10,933 auf 11,093 + in Hann.Münden kann man ebenfalls nur von einer geringfügigen Schwankung sprechen, dort hat er sich von 2000 bis 2004 von 10,868 auf 10,949 geändert. Bei beiden fällt er zwischendrin auch mal.

Unklar ist wieso die Energieversorger nicht bei Tarifänderungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes auch den entsprechenden Brennwertmittelwert verwenden. Es wird bei allen von mir gesichteten Abrechnungen immer nur ein einziger Wert f.d. gesamten Abrechnungszeitraum verwendet.

Wenn sie kontinuierlich messen, dürfte + müsste eine Anpassung ohne weiteres möglich sein.

Monaco:
@monika koops

Die zuletzt angesprochene Frage stellt sich uns auch.

Auf unserer letzten Abrechnung sind 4 Abrechnungszeiträume (wg. Preissteigerungen) enthalten. In jeder Zeile dieser genau deffinierten Zeiträume stehen stets die gleichen Brennwerte. Selbst wenn es sich dabei um einen Jahresdurchschnitt handelt, ist zumindest die Darstellung falsch! Un da diese Werte nicht gleich sein können, ist auch die Berechnung m.E. falsch, weil mit einem 6 Nachkommastellen-Wert gerechnet wird, der (zumindest für die einzelnen Zeiträume) so nicht korrekt ist.
Man sollte sich dann schon die Mühe machen, und eine 3. Berechnungsebene einführen, die eine korrekte Rechnungslegung mit einem dann auch korrekten Jahresdurchschnittswert ergibt.
Wenn vielleicht auch das Ergebnis annähernd stimmt und auch Vorschriften diese Rechnungsweise zulassen - mathematisch ist dies nicht korrekt.

Hier noch ein weiteres Phänomen, welches wir uns nicht erklären können:
Unsere Nachbarn wohnen 10 Meter von uns entfernt und haben andere Brennwerte:
Hier nur annähernde Zahlen:

Familie A  Zeitraum 06-10/04 = 10,986..., Zeitraum 10/04-11/04 = 10,987...
Familie B  Zeitraum 08/04 - 10/05 = 10,980...

(Das gelieferte Gas im \"Überlappungszeitraum\" 08/04-10/04 hätte einen Brennwert von unter 10 haben müssen - andere Zeiträume weit über 11, um dies zu erklären ...)

Das macht am Ende bestimmt nur Cents aus. Aber es ist offenbar nicht korrekt. Wenn man als Versorger den Anspruch für sich einnimmt, völlig korrekt (und transparent) zu handeln, dann müsste das doch irgendwie erklärbar sein. Zumindest unser Versorger kann oder will es nicht erklären.

Womit jetzt natürlich der Eindruck erweckt wird, dass auch andere Zahlen (z.B. die Preise) nicht stimmen - oder besser gesagt, nicht \"billig\" sind.

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Cremer:
@Monaco,

bitte schauen Sie mal unter

http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/eichbehoerde/infos/pdf/BGW_DVGW_Chemnitz_2004.pdf

nach.

Vor 2004 wurden von den SW KH teils bis zu 4 verschiedene Brennwerte (Zeiträume) auf der Jahresrechnung angegeben.

Die Versorger berechtigt, sogenannte Höhenzonen zu bilden. Diese sind meistens in 100m Schritten eingeteilt. Alle in einer Höhenzone, z.B. 100m üNN bis 200m üNN, liegenden Kunden sollten den gleichen Brennwert auf der Rechnung ausgewiesen bekommen.

Dieser Brennwert der auf der Rechnung steht, ist also ein Abrechnungsbrennwert, kein physikalischer, also der tatsächliche. Die SW KH haben 3 Einspeisepunkte von Vorlieferanten, somit vermutlich unterschiedliche Gasenergieinhaltzusammensetzungen (Brennwert)

Nun haben wir ebenfalls schon in 2 Fällen bei unseren Mitgliedern der Bürgerinitiative abweichende Brennwerte, sogar in 100m Abstand der Versorgungspunkte, festgestellt, welche unerklärlich sind.

Diesbezüglich hatte die BIFEP bereits die Eichdirektion Bad Kreuznach mit  umfangreichen Fragen in einem Schreiben angefragt. Die Antwort bisher war wenig zielführend. Zwischen den Zeilen konnte man lesen \"Na Du Bürger, was willst Du, ist doch alles in Ordnung\".  Weitere Prüfung und Anfragen bei der Eichdirektion laufen. Die BIFEP behält sich vor, Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstoß der SW KH gegen die EO (Eichordnung). zu stellen.

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