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Autor Thema: Jahresabrechnung E.ON/Avacon - EEG u. KWKG-Belastung  (Gelesen 4611 mal)

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Offline kwade

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Jahresabrechnung E.ON/Avacon - EEG u. KWKG-Belastung
« am: 29. Dezember 2005, 11:17:45 »
Sehr geehrter Herr Fricke,
Am 30.08.2005 habe ich von der E.ON Avacon wissen wollen, in welcher Höhe die Preisanteile EEG und KWKG abgerechnet werden. Erst jetzt nach einem Einspruch gegen meine Jahresabrechnung erhielt ich folgende Aus-
führungen:
Ich zitiere Auszugsweise:
Das \"Gesetz für den Vorrang erneuerbaren Energien\" - EEG gilt seit dem 1.4.2000. Sein politisches Ziel ist es, den Anteil von Strom aus umwelt-
freundlicher Energie für die Stromerzeugung wirksam zu fördern. Dafür setzt das EEG Mindestpreise fest, zu denen Energiedienstleister Strom aus regenerativen Quellen abnehmen müssen, auch wenn sie aus anderen Quellen preiswerter einkaufen könnten. Die daraus entstandenen Mehrbelastungen fallen je nach Region sehr unterschiedlich aus. Darum bestimmt das EEG, die Gesamtbelastung solle bundesweit gleichmäßig ver-
teilt werden. Im Endergebnis führt dies zu einer politisch gewollten Erhö-
hung der Stromkosten in Deutschland.

Das \"Gesetz zum Schutz aus Kraft-Wärme-Kopplung\"(KWK Gesetz) ist im Mai 2000 in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es, den Anteil von Strom aus umwelt- und ressourcenschonenden KWK Anlagen zu verdoppeln und den Erzeugungspreis zu sichern. Auch diese Belastung soll gleichmäßig auf alle Netzbetreiber und damit auf deren Kunden umgelegt werden.

Das KWK-Gesetz wurde am 01. April 2002 durch das KWK-ModG (Kraft-
Wärme-Kopplung-Modernisierungsgesetz) ersetzt. Der unter den Netzbetreibern uneinheitliche KWK-Zuschlag wurde ersetzt durch einen verbrauchsabhängigen Zuschlag, der nun für alle Netzbetreiber gleicher-
maßen gilt. Es werden drei sogenannte \"Letztverbrauchergruppen\" unter-
schieden.
Zitat Ende.
Meine Frag nach der Höhe der Einzelbeträge wurde nicht beantwortet. Auch gab man mir keine Angaben zur Abrechnung und Fälligkeit.

Ich will die Jahresabrechnung um die Belastung aus EEG und KWKG mindern. Einspruch gegen die Strompreiserhöhungen und die Belastungen aus KWKG und EEG habe ich nach § 315 BGB am 5.9.2005 bei der E.ON Avacon eingelegt.

Gilt die Aussage noch, daß erst nach endgültiger Abrechnung durch VDN eine Zahlung fällig wird und vom VU angefordert werden kann?

Ich kürze dann mit dem Hinweis, nach einer Abrechnung und Aufforderung zu zahlen.

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Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung E.ON/Avacon - EEG u. KWKG-Belastung
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2005, 11:44:13 »
@kwade

Man muss Ihnen gegenüber eine \"Spitzabrechnung\" dieser Entgeltanteile vornehmen.

Nach einem rechtkräftigen Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 ist vorher nichts fällig.

Vgl. hierzu den umfassenden Thread \"Alle Stromrechnungen falsch\"

Ihr Versorger muss Ihnen also nachweisen, welche tatsächlichen Belastungen er schlussendlich endgültig selbst zu tragen hatte und wie diese Belstungen auf ihren Verbrauch heruntergerechnet und in die in Rechnung gestellten Strompreise hineingerechnet wurden.

Die in den Rechnungen ausgewiesenen Anteile sind immer nur Vorauszahlungen/ Abschläge auf Belastungen, die einer Endabrechnung auch gegenüber den Kunden bedürfen. Erst mit der entsprechenden Endabrechnung soll das EVU nach dem o. g. Urteil berechtigt sein, entsprechende Beträge zu fordern.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Jahresabrechnung E.ON/Avacon - EEG u. KWKG-Belastung
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2005, 13:28:18 »
@kwade,

auch bei uns haben die SW KH nicht auf mein Schreiben vom 26. August 2005 geantwortet, welche Beträge in den Normaltarifpreisen für EEG und KWKG  enthalten sind.

Bei den Stromtarifen werden diese beträge nicht extra ausgewiesen!!!

Im Energieclub wird aber der 10%tige Rabatt auf die kWh nur ohne Steuern gewährt. Deshalb werden bei Mitgliedern im Energieclub diese Beträge als
- AP-Zuschlag für EEG 0,00530 €/kWh
- AP-Zuschlag für KWKG 0,00284€/kWh
explizit genannt.

somit sind sie bekannt.

Diese sind seit 2000 in der Höhe unverändert.

Daraus hatte sich mein Widerspruch abgeleitet, dass alle Rechnungen ab 2000 falsch sind.

Diesbezüglich werde ich die Abschläge bei der in der nächsten Woche erwartenden SW-Rechnung abziehen, ebenso die 31,20 € aus letztem Jahr gemäß meinem Schreiben vom 26.8.05 zum nachträglichen Abzug bringen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung E.ON/Avacon - EEG u. KWKG-Belastung
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2005, 14:11:46 »
@Cremer

Da werden Ihnen doch auch nur Zahlen genannt, jedoch nicht nachvollziehbar nachgewiesen, wie diese zustande kommen sollen.

In diesem Sinne müssten Sie mit der \"Offenlegung der Kalkulation\" durch die E.ON- Filialen schon zufrieden sein, was ich nicht hoffe.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Jahresabrechnung E.ON/Avacon - EEG u. KWKG-Belastung
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2005, 14:17:49 »
@Fricke,

Richtig!!!!

Die \"AP-Zuschläge\" sind ja auch nur pauschale Zuschläge und keine Spitzabrechnung, wie das LG Münster fordert.

Insofern kann ich diese Zuschläge in der Höhe auch nichrt nachvollziehen,

deshalb:

Ablehnung der Zuschläge für 2005 und Rückforderung der Zuschläge aus 2004 gemäß meinem Schreiben vom 26.8.05 durch Verrechnung.
MFG
Gerd Cremer
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