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Autor Thema: Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe  (Gelesen 27056 mal)

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Offline Willy

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« am: 08. Dezember 2005, 13:17:23 »
Moin, Moin,

Obwohl dieses Jahr sehr mild war, dadurch weniger Gas als im letzten Jahr
verbraucht wurde. Dieses wurde den SW mitgeteilt und damit es nicht zu
Überbezahlungen kommt, darum gebeten, die Abschläge November und
Dezember nicht zahlen zu müssen. Jetzt kommt die Antwort.
Die SW bestehen auf Abschlagzahlungen nach Verbrauchsmengen des Vorjahres.


mit Ihrem oben genannten Schreiben teilen Sie mit, daß Sie
für November und Dezember keine Abschläge zahlen wollen.
Als Begründung geben Sie an, daß nach Ihren Ermittlungen eine
Überzahlung bereits jetzt eingetreten ist.

Wir widersprechen diesem Ansinnen und bestehen darauf, daß die
Abschläge wie gewohnt entrichtet werden.

Der § 25 der AVBGasV sieht vor, daß Abschläge nach den
Verbrauchsmengen des Vorjahres errechnet werden. Dies haben wir getan.
Besondere Umstände, die eine Herabsetzung Ihrer individueilen Rate
nach sich ziehen, haben Sie nicht   dargelegt.   Allgemeine   Begründungen  
wie   Zwischenzählerstände,   allgemeine Verbrauchsentwicklung etc.
werden nicht bei den laufenden Raten, sondern mit der Jahresendabrechnung
ausgeglichen. Dies gilt selbstverständlich für beide
Fälle, nämlich daß dem Kunden ein Guthaben zu erstatten ist oder vom
Kunden eine Nachzahlung zu fordern ist.

Sollten die Abschläge nicht fristgerecht bei uns eingehen, werden wir
entsprechende Maßnahmen einleiten.

Die von Ihnen in der Vergangenheit vorgenommenen Kürzungen
hinsichtlich der von Ihnen kritisierten Gaspreiserhöhungen haben wir
bisher hingenommen und wollten dies auch weiterhin tun, um diese
Forderungen im Rahmen der Jahresabrechnung geltend zu machen. Dies
hat aber nichts damit zu tun, daß die Ratenzahlungen für November und
Dezember vollständig eingestellt werden dürfen.

Die Stadtwerke erklären unmissverständlich; daß sie auf die
fristgerechte   Erfüllung ihrer Abschlagsforderungen bestehen.
Entsprechende Mahnschreiben beinhalten dann sämtliche Rückstände.



Wie kann reagiert werden?

Gruß
Willy

Offline Monaco

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2005, 14:02:23 »
@willy

Gerade weil Sie Einspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt haben, müssen Sie eine Überzahlung vermeiden. Durch seine Forderungen würde Sie ihr Versorger in einen Rückforderungsprozess drängen. Da Sie nicht erst Geld hergeben müssen, um es später wieder zurückfordern, weisen Sie die Forderung Ihres Versorgers zurück.
Teilen Sie ihm dazu Ihren aktuellen Zählerstand mit, ermitteln den Verbrauch mit und rechnen diesen auf den aktuellen Abrechnungszeitraum hoch. Zum Ausgleich der Sommer-/Winterschwankungen verwenden Sie z.B. die/eine allgemeine Gradtagszahlentabelle. So können Sie den zu erwartenden Jahresverbrauch so annähernd genau errechnen, dass Ihr Versorger Schwierigkeiten bekommen dürfte, ihnen das Gegenteil nachzuweisen. Das dies kein Grund sein soll, die Abschlagszahlungen herabzusetzen, bezweifle ich an dieser Stelle. Schließlich möchten Sie doch ihrem Versorger auch keinen kostenlosen Kredit einräumen.
Außerdem ist die Jahresabrechnung doch nicht mehr fern. Wenn Sie stets den Einwänden ihres Versorgers  mit Argumenten begegnen, ist die Zeit schnell überbrückt.
Und mit der Jahresabrechnung stellt sich dann zumindest diese Frage nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2005, 16:14:10 »
@Willy,

im § 25 AVBGasV ist nicht gereglt wer die Abschlagshöhe festsetzt.

Sie brauchen nicht nachzuweisen, dass der Verbrauch runtergegangen ist.

 Der Versorger hat diese Aussage hinzunehmen, anderenfalls steht ihm ja das Recht zu, seinen Zähler abzulesen und Ihre Angabe zu kontrollieren.

Die Festsetzung der Abschläge nach § 25 AVGasV nehmen die Versorger gerne für sich in Anspruch.

Nach Widerspruch kann man sich ruhig zurücklehnen, die Versorger sollen klagen und dann wird man sehen!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Thorsten S.

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2005, 15:36:09 »
Hallo,

da stellt sich mir - ganz allgemein - die Frage, ob man als Kunde bei Abschlagszahlungs-Verträgen eigentlich einen rechtlichen Anspruch auf Verzinsung der Überzahlungen hat. Auch wenn das im Einzelfall bei Kleinstbeträgen von weniger als 100 EUR im Jahr eher Peanuts wären - in der Summe kommen auf diese Art und Weise meiner Meinung nach bei den Versorgern riesige zinsfreie Kreditsummen zusammen. Und zu hoch angesetzte Abschlagsbeträge mit anschließender Guthaben-Erstattung sind ja auch eher die Regel als die Ausnahme...

Haben die EVU\'s ein Anrecht auf zinslose Darlehen auf Kosten der Kunden?

Gruß,
Thorsten

Offline Willy

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2005, 13:18:10 »
Hallo

nach nochmaliger Rücksprache mit den Stadtwerken teilte man mit,
dass die Stadtwerke weiterhin ihre Forderungen aufrecht erhält.

Man sei uns (Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke
Emsdetten - IG-Gaskunden - http://www.st-sn.de/gaskunden)
schon genug entgegen gekommen, und leite im Falle der monatl.
Abschlagskürzung keine rechtlichen Schritte ein.

Aber das auf 0 € setzen der letzten Abschlagszahlung des
Abrechnungszeitraumes, das sei des Guten zuviel.

Es seien ?? zig Briefe mit dem gleichen Wortlaut eingegangen, so das
man von einer Einzelfall-Begründung nicht sprechen kann.

Laut Aussage eines Sachbearbeiters der Stadtwerke werden die
Zählerstände der IG-Gaskunden Anfang Januar 2006 durch einen
Mitarbeiter der Stadtwerke vor Ort abgelesen.

Gruss Willy Sellin

Offline rlc

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2005, 17:22:33 »
Sie sollten zusehen, das nach alten Preisen gerechnet, keine Überzahlung erfolgt. Ihr Versorger hat keinen Anspruch auf Überzahlung. Machen Sie eine Zwischenabrechnung für sich, bevor die 12. und letzte Abschlagszahlung erfolgt. Schreiben Sie dies Ihrem Versorger. Ihr Versorger kann ohnehin nicht so schnell reagieren, und wird seinerseits auch Ihnen nicht entgegenkommen mit einer Zusage, das er nach alten Preisen abrechnet, und etwaige Guthaben erstattet.
Ihr Versorger weiss ganz genau, wenn er einmal das Geld hat, ist es futsch - für Sie. Bei Einzugsermächtigungen können Sie innerhalb einer gewissen Zeitspanne (4-6 Wochen, je nach Institut) die Lastschrift zurückgehen lassen, wegen etwaiger Kosten sollte dies begründet erfolgen.

Offline Graf Koks

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2005, 17:33:57 »
@rlc:

Schließe mich dem an.

@Willy: Machen Sie wenn möglich eine Zwischenrechnung. Den Brennwert und den Grundpreis können Sie der letzten Jahresrechnung entnehmen.  Umsatzsteuer nicht vergessen.

Teilen Sie Ihrem Versorger das Ableseergebnis mit. Stellen Sie klar, dass Sie nicht bereit sind, dem Versorger den Differenzbetrag hinterherzuwerfen. Sagen Sie ganz klar, dass Sie eine sich nach dem alten Preis ergebende Nachforderung in der Jahresabrechnung selbstverständlich begleichen werden. Sollte Ihr GVU dann immernoch rumhampeln, wenden Sie sich an die Energieaufsicht im für Ihr Bundesland zuständigen Wirtschaftsministerium.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline BerndA

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2005, 19:54:25 »
Hallo Willy,

rufe doch bitte deshalb mal Herrn Regierungsdirektor Strassburger beim Landeskartellamt NRW unter der Telefonnummer

0211/861850 an und beziehe dich auch auf mich. Er kennt mich inzwischen aus vielen Gesprächen und hat uns immer sehr schnell und unbürokratisch geholfen.

Jüngstes Beispiel war die Nichtauszahlung von unbestrittenem Guthaben aus der Jahresrechnung. Nachdem Herr Straasburger unser EVU angerufen hatte, lief alles \"Wie am Schnürchen\".:wink:

Gruß

B. Ahlers

Offline Cremer

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #8 am: 12. Dezember 2005, 10:22:07 »
@Thorsten S.

Frage nach Verzinsung ist berechtigt.

Die SW KH haben m.E. in 2004 etwa Überzahlungen von ca. 500.000 € angesammelt, die Sie mit den Jahreserechnungen erstattet haben.

Das ist eine kostenlose Finanzierung.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Thorsten S.

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #9 am: 12. Dezember 2005, 10:49:47 »
Hallo Herr Cremer,

Zitat
Überzahlungen von ca. 500.000 € angesammelt

Das wäre eine Summe allein bei Ihrem EVU, über die man gar nicht nachdenken darf...

Natürlich ist die Methode der Abschlags-Vorausszahlung ja auch in anderen Bereichen wie z.B. beim Mietzins-Abschlag gängige Masche, aber hier werden mangels Masse selten solche Summen kumuliert. Von daher ist die Frage, ob der \"Massen-Aspekt\" allein schon ausreicht, um im Falle der EVU den \"positiven Nebeneffekt der kostenlosen Darlehen\" mal kritisch anzuzweifeln oder sogar gerichtlich prüfen zu lassen. \"Peanuts\" sind das ja keinesfalls mehr (ich würde jedenfalls nie auf die Idee kommen, die Nebenkostenabschläge meines Vermieters aus dieser Sicht zu betrachten, denn bei den vergleichsweise niedrigen Summen lohnt das ja kaum das Papier, auf dem die Diskussion gedruckt werden würde).

Wer weiß, wie es den EVU erginge, wenn ALLE Verbraucher konsequent ihre Abschläge auf oder knapp unterhalb des Realverbrauchs kürzen würden...wahrscheinlich immer noch ziemlich gut, aber gefallen würde ihnen das sicher nicht. Die meisten Verbraucher sind sich wohl gar nicht bewusst, welches Geschenk sie den Abzockern da zusätzlich noch machen...

Gruß,
Thorsten S.

Offline Cremer

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« Antwort #10 am: 12. Dezember 2005, 11:14:22 »
@Thorsten S.

ergänzend dazu ist die Schätzung der BIFEP, dass ca. 60% der etwa 50.000 Kunden Guthaben größer 50 € in 2004 gehabt hatten, so dass sich im Laufe 2004 ein Betrag dieser Größenordnung ansammln konnte. A

Achtung: Rechnerisch wären dies hier schon 1,5 Mio €, deshalb ist es nur eine Schätzung, aber auch dies genügt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 12. Dezember 2005, 11:27:08 »
@Cremer

Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Versorger generell zu hohe Abschläge fordert, kann man deshalb die Energieaufsichts- und Kartellbehörde einschalten.

Wenn bei der Rechnung ein Guthaben von 50 EUR herauskommt, welches sich über die Abschlagszahlungen angesammelt hatte, so stand dieses dem Versorger jedoch nicht über das gesamte Jahr zur Verfügung, da er es ja erst ansammeln musste.

Aber gleichwohl.
Kleinvieh macht auch Mist.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Monaco

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« Antwort #12 am: 12. Dezember 2005, 11:40:19 »
Theoretisch betrachtet, beeinflussen diese \"Zusatzeinnahmen\" der Versorgungsunternehmen ihre Gewinnsituation. Nach strenger Anwendung der Billigkeitsbestimmungen müssten diese zusätzlichen Gewinne den Gaspreis beeinflussen, der dann geringfügig niedriger anzusetzen wäre. Aber wie gesagt, das wäre die Theorie. Und ob mit Zinseinnahmen tatsächlich soviel zusammenkommt, ist fraglich. Da scheint mit der Schaden, den wirkliche Schuldner verursachen, viel größer. Dieser ist jedoch sicher in unsere Gaspreise mit einkalkuliert ...

Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Offline kukuk43

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #13 am: 12. Dezember 2005, 12:34:15 »
Habe für mich klare Verhältnisse geschaffen.
Die meisten Gas/Stromzähler befinden sich im Gewahrsam des Kunden.
Billigkeit nach § 315 seit 10/04
Ablauf :
Am Monatsletzten eigene Ablesung in m^3 X Umrechnungsfaktor in kWh
X Preis plus taganteilige Grundkosten plus MWst = Zahlpreis.
Mehr gibt es für den Monat nicht.

Menge   Fakt^       Preis
100   X  9,4580   X3,06 Cent X    30/31 Tage( 120,- Euro) X 1,16 MwSt
 28,95 +9,86 = 38,81 + Mwst      45,02 Euro

Zahlung jeweils am 1. oder 2. des Monats per Online Banking.

Offline Willy

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Stadtwerke bestehen auf Abschlagshöhe
« Antwort #14 am: 12. Dezember 2005, 13:02:40 »
Hallo,
Durch eine Rund_Mail bei der Interessengemeinschaft Gaskunden der
Stadtwerke Emsdetten habe ich erfahren, dass ca. 30 Haushalte oben
genannten „Einschüchterungsversuch“ der SW erhalten haben.
Die Stadtwerke haben unverholen zugegeben, dass die Jahresabrechnung
nach den „geltenden Gasbezugspreisen vorgenommen werde. Somit
wären alle 30 Kunden in einen Rückforderungsprozess gedrängt worden.

Mal sehen was das Treffen der IG heute Abend ergibt.

Lokalradio ist schon eingeschaltet und will Interview haben.

Gruß
Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden

 

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