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Fuxx Energie

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Thomas551:
Hallo zusammen,

seit den 1.5.16 bekomme ich von Plus Strom   Fuxx Gas und Strom.

Obwohl ich die letzten Monate immer um die 45,00 Euro bezahlt habe,und den das auch mitgeteilt habe,haben sie nichts besseres zu tun als mir für Gas 86,00 Euro abzuziehen.

Auf Anrufe und Mails wird nicht reagiert.Ich bin stocksauer darüber,und würde am liebsten von den 86,00 Euro  45,00 Euro machen.

Würde das gehen ?

An wenn könnte ich mich den in diesen fall wänden ? Einfach abziehen,wie es durch den Kopf kommt
das lasse ich mir nicht gefallen.

LG

bolli:

--- Zitat von: Thomas551 am 02. Mai 2016, 15:12:07 ---Ich bin stocksauer darüber,und würde am liebsten von den 86,00 Euro  45,00 Euro machen.

Würde das gehen ?

--- Ende Zitat ---
Das würde Ihnen nicht viel bringen, da Sie dann automatisch in den "Mahnkreislauf" geraten, der meist zusätzliche Kosten mit sich bringt.

In Ihrem Fall ist weniger wichtig, was Sie bisher an Abschlägen bezahlt haben sondern wie hoch Ihr Verbrauch im letzten Jahr bzw. in der letzten Jahresabrechnung war.
§ 41 Abs. 2 EnWG sagt dazu u.a.:
Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.

Das heisst. der Versorger muss sich bei seinen Vorauszahlungen (Abschlägen) an diesem Vorjahresverbrauch orientieren. Sollte bei Ihren die Berechnung Vorjahresverbrauch x Preis (des aktuellen Versorgers) + 12 x Grundgebühr (die des aktuellen Versorgers) : 12 (oder 11, je nachdem wie viele Abschläge vereinbart sind) eine andere Summe ergeben, schreiben Sie Ihrem Versorger per Brief, dass Ihrer Meinung nach die Abschlagshöhe falsch berechnet worden ist. Auf Basis der Berechnung gem. § 41 Abs. 2 EnWG käme eine Summe von X heraus, die Sie auch nur bereit wären zu zahlen. Sie erwarten bei der nächsten Abbuchung eine Anpassung der Summe und Anrechnung der schon gezahlten Abschläge mit höherer Summe.  Für den Fall, dass darauf seitens des Versorgers nicht eingegangen würde, würden Sie diesem hiermit schon mal vorsorglich die Abbuchungsermächtigung entziehen.  Auf diese Weise können Sie ohne weitere schriftliche Korrespondenz z.B. zukünftige Abbuchungen in falscher Höhe zurück buchen lassen (Rückgabe eines Lastschriftmandats) und sodann manuell selbst die richtige Summe überweisen.

Den Brief an den Versorger sollten Sie per Einschreiben/Einwurf verschicken. Mittels der Online-Sendungsverfolgung der Post im Internet können Sie dann nachweisen, dass er beim Empfänger (Versorger) angekommen ist. Drucken Sie sich diesen Nachweis am besten aus, da er nur begrenzte Zeit Online verfügbar ist.

Bei diesen Themen können Sie sich meist ein telefonieren bzw. mailen mit dem Versorger sparen, da die dortigen Antworten in den allermeisten Fällen nichts taugen, so denn überhaupt geantwortet wird.

Thomas551:
Vielen Dank für die Auskunft.

Dann werde ich das genauso machen.

LG

wechselprofi:
@Thomas551
Vielleicht sollten Sie sich einmal über die Zusammensetzung des Preises Gedanken machen:
Fuxx Energie arbeitet beim (Lock)Preis für das erste Jahr mit zwei nicht unerheblichen Bestandteilen:
1. Sofortbonus - Er wird nach einer Karenzzeit nach dem Lieferbeginn ausgezahlt.
2. Neukundenbonus - Er wird erst nach der Belieferung von mindestens einem Jahr vergütet.
Beide Reduzierungen zusammen können 25% des Gesamtpreises überschreiten. Sie wirken sich aber nicht auf die Höhe des Abschlages aus, d.h. der Jahrespreis ohne Boni ist für die Abschlagshöhe maßgeblich!
Allein damit ist eine nahezu Verdopplung der Abschläge aber nicht zu erklären!   

Thomas551:
Der Vertreter hat mir keine Unterlagen da gelassen,für den neuen Stromvertrag.Ging alles so schnell weil ich zur Untersuchung mußte.Ich sagte nicht länger wie 12 Monate.

Ich weiß das ich drauf achten muß aber durch die anstechende OP ging es wohl unter.

Jetzt habe ich von Plus Strom 24 Monate drin.

Ist das eigentlich rechtens ?

LG

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