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Autor Thema: Stromzähler  (Gelesen 7939 mal)

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Anonymous

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Stromzähler
« am: 08. Dezember 2005, 10:35:02 »
Als fünfköpfige Familie haben wir einen Stromverbrauch im Jahr von ca. 8.500 kw/h. Bei dem hohen Verbrauch ist es wichtig, daß der Stromzähler richtig funktioniert. Genau da habe ich meine Bedenken. Der Zähler wurde 1978 eingebaut und ist seitdem auch nicht überprüft oder geeicht worden. Außerdem fehlt dem Zähler ein Eichsiegel, was ich persönlich merkwürdig finde. Als Privatmann müßte ich alle 16 Jahre meinen Zähler neu eichen lassen. Die Stadtwerke boten mir an, auf meine Kosten den Zähler zu überprüfen. Was ist zu tun? Ist es in Ordnung, daß der Stromzähler kein Eichsiegel hat? Wer kann mir einen fachmännischen Rat geben?

Anonymous

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Stromzähler
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2005, 16:10:58 »
MoinMoin,

die Abrechnungszähler müssen geeicht sein (§ 18 AVBEltV) und ein entsprechendes Siegel tragen. Sollte das nicht der Fall sein, setzen Sie sich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.

Lt. § 19 AVBEltV können Sie verlangen, dass ein Zähler überprüft wird. Dies geht nur dann zu Ihren Lasten, wenn sich die Werte innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen bewegen. Wenn Ihr Zähler aber nicht den Anforderungen des § 18 AVBEltV entspricht, sollte es eigentlich im Interesse des Netzbetreibers liegen, hier schnell und kostenlos Klarheit zu schaffen. Sie sind dann nämlich in der Lage alle Abrechnungen anzuzweifeln.

Im Übrigen ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Stromzähler in großem Umfang vorgeht sehr gering.

Offline RR-E-ft

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Stromzähler
« Antwort #2 am: 05. Januar 2006, 12:01:42 »
An Zählerüberprüfungen sollten die Kunden teilnehmen.

Auf dem Prüftstand zeigt sich oft, dass die Zähler auf allen Phasen und unter verschiedenen Lasten , teilweise um 5 Prozent zuviel anzeigen.

Dies liegt indes innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen und ist deshalb nicht zu beanstanden.

Wenn es jedoch so wäre, dass die Zähler werksseitig schon auf diese Toleranz  eingestellt wären?


Man sollte den Zähler nicht öffenen lassen, so dass er später noch einmal von einer anderen Stelle kontrolliert werden kann.

 

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