MoinMoin,
die Abrechnungszähler müssen geeicht sein (§ 18 AVBEltV) und ein entsprechendes Siegel tragen. Sollte das nicht der Fall sein, setzen Sie sich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.
Lt. § 19 AVBEltV können Sie verlangen, dass ein Zähler überprüft wird. Dies geht nur dann zu Ihren Lasten, wenn sich die Werte innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen bewegen. Wenn Ihr Zähler aber nicht den Anforderungen des § 18 AVBEltV entspricht, sollte es eigentlich im Interesse des Netzbetreibers liegen, hier schnell und kostenlos Klarheit zu schaffen. Sie sind dann nämlich in der Lage alle Abrechnungen anzuzweifeln.
Im Übrigen ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Stromzähler in großem Umfang vorgeht sehr gering.