1. Durch Entnahme von Strom ohne einen geschlossenen Vertrag mit einem Lieferanten kommt durch konkludentes Handeln ein "Lieferverhältnis" mit dem Grundversorger zu Stande. Dem Grundversorger obliegt, den Verbraucher zu ermitteln. In der Regel nimmt er bei "Leerstand" den Eigentümer der Wohnung an. Dieser wird zur Abweisung eines nicht selbst zu verantworteten Verbrauches dem Grundversorger den Mieter mit Beginn des Nutzungsdatums melden. Wichtig ist für den Mieter, den Zählerstand bei Nutzungsbeginn zu erfassen (in der Regel im Übergabeprotokoll vom Vermieter), um einer unliebsamen Überraschung bei der Verbrauchsabrechnung durch den Grundversorger vorzubeugen!
2. Der Nutzer sollte sich schnellstens sich bei einem günstigen Lieferanten zur Belieferung anmelden, weil die Grundversorgung sicher nicht die preisgünstigste ist. Mit Beginn der Lieferung durch den neuen Lieferanten ist der Zählerstand abzulesen und sowohl dem Neulieferanten als auch dem Netzbetreiber mitzuteilen (Zählernummer, Datum , Nutzer). Das kann in der Regel per Email geschehen.