Hallo, Rechtswissende,
(INFO: Schriftlicher Vertrag wurde (vor 2000) mit Sondertarif abgeschlossen).
Wer kann zu Folgendem, was tatsächlich rechtens ist nach dem Willen des Gesetzgebers, beitragen?
[Zit.]
[…] Die gegenseitigen Rechte und Pflichten […] ergeben sich nicht aus der GasGVV , da der zugrunde liegende Vertrag vor dem Inkrafttreten der GasGVV am 08.11.2006 geschlossen wurde ***und eine Überleitung des Vertragsverhältnisses entgegen § 115 Abs. 3 Satz 3 EnWG bisher nicht erfolgt ist***.
[…] ***Die Rechnungen zeigen***, [...] dass nach wie vor die AVBGasV zugrunde zu legen ist. Die ist ’zwar’ mit Einführung der GasGGVV außer Kraft getreten, ***eine gesetzliche Überleitung der Vertragsverhältnisse sieht jedoch weder die GasGVV noch das EnWG vor***.
[...] In den jährlichen Abrechnungen auf Seite X steht der Passus, dass Erdgas nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV v 21.06.1979) in der jeweils gültigen Fassung geliefert wird ... ***nur für nach dem 08.11.2006 geschlossene Gasversorgungsverträge findet die GasGVV Anwendung***.
--- Darf deshalb n. § 33 AVBGasV (nach 8 Jahren Billigkeitseinwand - ohne Reaktion d. EVU --- und nach dem EuGH-Urteil -Grundversorgung- Bezugnahme darauf) trotz Mahnung – die Gasversorgung eingestellt und hierzu die Wohnung betreten werden n. § 16 AVBGasV?
[...] ***Inhaltlich*** sollen die zugrunde zu legenden Vorschriften denen der ***neuen*** GasGVV entsprechen. Gemäß § 33 AVBGasV sei das EVU berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Kunde der Verordnung zuwiderhandelt. Eine solche Zuwiderhandlung stellt n. § 33 Abs. 2 AVBGasV insbesondere die ***Nichterfüllung einer Zahlungs“verpflichtung“ trotz Mahnung*** dar und das EVU sei berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen und hierfür die Wohnung zu betreten, n. § 16 AVBGasV.
--- Kennt jemand und würde mir geben BGH NJW-RR 3013, 757 - zu „ … wenn besondere Umstände die Rechtsausübung treuwidrig erscheinen lassen.“
--- Sind Billigkeitseinreden n § 315 BGB entgegen von „Treu & Glauben“?
--- (Hielt (hält, falls noch geltend) die AVBGasV einer Inhaltskontrolle n. § 307 BGB stand (Fehlen von Transparenz)?
Danke :-)