Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreiswiederspruch  (Gelesen 5489 mal)

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Offline nationalparkoetzi

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Strompreiswiederspruch
« am: 19. Januar 2006, 16:28:25 »
Hallo,bevor ich diese Seite fand habe ich einige zeit gestöbert um mich über das Thema schlau zu machen und bin auf der Homepage vom NDR fündig geworden. Habe mir dort ein Wiederspruchsschreiben runtergeladen, mit dem kleinen unterschied das eine Abbuchungserlaubniss mit 2% Aufschlag zulässt. Daraufhin hat mir e-on mitgeteilt das meine Einzugsermächtigung erloschen ist.Ich habe nun den ersten Fälligkeitbetrag + 2% (war sicher falsch?) überwiesen. Meine Frage: Wie geht es nun weiter? Spätesten mit der Endabrechnung weiss ich nicht mehr weiter. Ich brauche wahrscheinlich einen Anwalt aber in der Provinz hier giebt es sicher keinen Kompotenten. (PLZ 94151) Danke für euren Rat. Berste Grüße aus dem Bayerischen Wald von Norbert Wieler

Offline Maverick

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Strompreiswiederspruch
« Antwort #1 am: 19. Januar 2006, 19:03:03 »
@Nationalparkoetzi

Hi,

das Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher findest Du hier:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1713&

Zur Frage des 2%igen Sicherheitszuschlages siehe hier:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2307

Viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline nationalparkoetzi

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Strompreiswiederspruch
« Antwort #2 am: 19. Januar 2006, 23:11:53 »
Danke Maverik für die schnelle Antwort.  :)

Offline Cremer

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Strompreiswiederspruch
« Antwort #3 am: 19. Januar 2006, 23:31:34 »
@nationalparkoetzi,

wenn die Jahresrechnung kommt, melde Dich, wir helfen.

Wann ist die denn fällug.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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