Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Mahnung und Sperrankündigung
Teufelchen:
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Und zwar haben wir am eine Mahnung unseres Strom - und Gasversorgers bekommen mit Datum vom 15.02.16(eingegangen bei uns am 17.02.16), in dem wir aufgefordert wurden, eine Nachzahlung von über 4000€ zu zahlen. Wir haben aber vorher keine Abrechnung erhalten, sodass wir erst an diesem Tag davon erfuhren. Ich habe mich dann per Email mit dem Versorger in Verbindung gesetzt, dass er mir bitte eine Abrechnung schicken soll, diese kam bis jetzt nicht bei uns an. In dem Schreiben vom 15.02.16 wurde uns mitgeteilt, dass wir 4 Wochen ab Mahndatum Zeit haben, den Betrag zu zahlen oder der Zähler wird gesperrt. Ich habe schon zur Vorsicht am 20.02.16 einen Anbieterwechsel vorgenommen für Strom und Gas. Dieser wurde schon bestätigt vom neuen Anbieter zum 21.03.16. Nach dem Anbieterwechsel kam dann ein Schreiben des alten Anbieters mit der Überschrift "Ihre Kündigung" und mit dem Bedauern, dass wir gekündigt haben ( zählt für mich als Bestätigung) bzw. wir den Energielieferanten gewechselt haben und sie gerne wissen würden, warum. Inzwischen haben wir auch vom neuen Anbieter die Lieferbestätigung erhalten zum 21.03.2016. (Wortwahl: "Vertragsbestätigung / Lieferbeginn; Sehr geehrter Herr...., aufgrund Ihres Auftrags zur Stromlieferung haben wir den Wechselprozess gestartet und nun die Rückmeldung Ihres Netzbetreibers erhalten. Mit diesem Brief bestätigen wir Ihnen den Abschluss des Stromliefervertrages. Ihre Stromlieferung beginnt vorraussichtlich am 21.03.16 sofern alle Voraussetzungen für die Belieferung erfüllt sind. MFG ..."
Nun haben wir am 08.03.2016 einen Brief im Briefkasten vom aktuellen Versorger ( sind die ortsansässigen Stadtwerke) gehabt, in dem drin steht, dass wir gebeten werden, den Zahlungsrückstand bis spätestens 10.03.2016 zu zahlen haben. Sollte der Betrag bis zu diesem Termin nicht eingegangen sein, wären sie gezwungen, die Energielieferung ohne weitere Ankündigung einzustellen. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
a) Mit Mahnung vom 15.02.16 war noch von 4 Wochen die Rede, aber es sind nach meiner Rechnung noch keine 4 Wochen vergangen. Dürfen die dann schon nach 3 Wochen so einen Brief einwerfen? Denke ich eigentlich nicht
b) Darf uns trotz Anbieterwechsel der Zähler gesperrt werden? Die Bestätigung über den Wechsel haben wir ja schon.
c) Was meinen die mit bis spätestens 10.03.16 eingegangen? Zählt der Tag noch mit?
Danke für die Antworten.
P.S.: Ich habe schon eine erneute Email zwecks der Sache an meinen Versorger geschrieben.
Christian Guhl:
1. Rechnungen sind nach 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Ohne Rechnung keine fällige Forderung.
2. Bei Zahlungsrückständen kann nach 4 Wochen die Versorgung unterbrochen werden. Nicht früher. Die Unterbrechung ist drei Tage vorher anzukündigen.
Das ist dann offensichtlich dass zweite Schreiben.
Übrigens brauchen Sie niemanden vom Versorger oder Netzbetreiber ins Haus zu lassen. Dann muss auf Zugang geklagt werden.
3. Wenn Sie den Anbieter gewechselt haben, darf der ehemalige Anbieter nicht sperren. Der Netzbetreiber würde sich gegenüber dem neuen Anbieter strafbar machen.
Am Besten ist es, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen. Wenn das alles so stimmt, wie Sie schreiben (keine Rechnung, Frist nicht eingehalten) sehe ich eigentlich keine Probleme.
Führen Sie die Verhandlungen mit dem Versorger nicht per mail oder telefonisch.
Sie haben sonst Beweisprobleme.
Teufelchen:
Update:
ich habe heute per Email im Anhang die Abrechnung bekommen, also müsste die Frist mit der Zahlung von neuem beginnen. Einer Ratenzahlung stimmen sie prinzipiell zu, ich muss allerdings den Abschlag von Februar, März und eine Rate in Höhe von 500€ bis zum 15.März 2016 bezahlen, gesamt über 1300€. Naja, wie soll ich was zahlen, wenn ich vorher keine Ahnung von der Höhe hatte? Ich werde mir die Abrechnung ausdrucken und genau durchsehen.
Nun dürften sie auch aufgrund der neuen Situation den Strom und das Gas nicht abstellen, auch im Hinbliock auf den Versorgerwechsel. Den Sperrkassierer werde ich auf keinen Fall in das Haus lassen.
bolli:
In der Regel sind Strom und Gas zwei getrennte Verträge und dürfen nicht miteinander vermischt werden. Wegen Rückständen im Strombereich darf nicht auch der Gasbereich gesperrt werden, und umgekehrt, auch wenn es der gleiche Lieferant ist. Das nur als Ergänzung zu den Informationen von @Christian_Guhl
Teufelchen:
Auf der Abrechung wurde Gas und Strom abgerechnet, jeweils getrennt aufgeführt. Wenn ich früher von der Abrechnung Kenntnis gehabt hätte, hätte ich früher reagieren können. Jetzt immer noch die Frage: Darf der Versorger abstellen oder nicht? Eigentlich ist die Sperrankündigung hinfällig, da ja noch der Anbieterwechsel für beides durchgeführt wurde, wie @Christian Guhl schrieb. Aber ich traue dem Anbietern nicht so wirklich.
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