Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Mahnung und Sperrankündigung

<< < (2/4) > >>

Christian Guhl:
Also : Da Sie von Ihrem alten Versorger nicht mehr beliefert werden, braucht dieser auch nicht zu befürchten, dass in Zukunft weitere Zahlungsrückstände anfallen. Die Einstellung der Versorgung soll das ja verhindern. An den alten Schulden ändert eine Strom-/Gassperre sowieso nichts. Es besteht kein Grund um abzustellen ! Nur mal so, praktisch aus Rache, ist das Sperren nicht erlaubt.
Wie gesagt - lassen Sie den Sperrkassierer vor der Tür stehen . Das wissen die auch, dass sie ohne Ihre Zustimmung nicht an den Zähler kommen. Ich habe es selbst erlebt, dass ein Sperrkassierer dem Kunden den Tipp gab, ihn nicht hinein zu lassen. Sie müssen nur darauf achten, dass alle Hausbewohner das wissen.

Teufelchen:
Hallo,

darüber wissen alle Bescheid, da dies ein 1-Familien-Haus ist, wo wir wohnen und nur noch lediglich eine Einliegerwohnung dabei ist, die aber einen eigenen Eingang hat. Das heisst, ohne dass einer von uns die Tür öffnet, kommen die nicht ins Haus. Die Stromlieferung des neuen Anbieters beginnt ab 21.03.16, das ist noch eine knappe Woche bis dem Termin. Vom neuen Gaslieferanten haben wir noch nix gehört, wird aber auch noch kommen.

Teufelchen:
Weiters Update:

In der Abrechnung, erhalten am 10.03.16, ist auch die Abrechnung vom Wasser enthalten ( sind jeweils 3 verschiedene Verträge: Strom, Gas und Wasser). Wie schon gesagt, werden wir mit Strom und Gas jeweils von einem anderen Unternehmen versorgt, Gas (leider) erst ab 04.04.16. Wir haben am 21.03.16 eine erneute Sperrankündigung erhalten mit Androhung der Wassersperre, wenn bis 24.3.16 der geforderte Betrag von über 4000€ nicht gezahlt wird. Ich habe dann erneut an die Stadtwerke geschrieben, dass wir ja einen Wechsel von Strom und Gas durchgeführt haben und somit eine Wassersperre wegen dem offenen Nachzahlungsbetrag mit Gas und Strom nicht rechtens ist, sondern nur, wenn überhaupt, wegen der Nachzahlung von Wasser. Die aktuellen Wasserabschläge sind bezahlt. Desweiteren habe ich geschrieben, dass wir die Nachzahlung in monatlichen Raten zu je 100€ zahlen. Parallel dazu haben wir den Wasserzähler auf den Mädchennamen meiner Frau umgemeldet, was seitens der Stadtwerke abgelehnt wurde. Stattdessen haben sie einfach meine Frau mit in den Vertrag aufgenommen, ohne sie vorher zu fragen. Die Stadtwerke fordert jetzt von uns die Abschläge von Februar und März ( jeweils 422€) und 2000€ als Teilzahlung der Nachforderung bis zum 5.4.16, ansonsten werden sie die Wasserzufuhr abstellen. In den Abschlägen sind allerdings Strom und Gas enthalten. Das würde ja bedeuten, dass sie trotz Anbieterwechsel von Strom und Gas uns damit bestrafen mit einem Abstellen der Wasserzufuhr! Nun die Frage: Darf die Stadtwerke einfach mal so eine Ummeldung des Wasserzählers ablehnen und meine Frau in den Vertrag mit aufnehmen, obwohl  sie dies nicht will? Die Stadtwerke kann doch nur das Wasser abstellen, da ja die NAchforderung des Wassers noch nicht bezahlt ist, aber nicht wegen Gas und Strom. Und kann die Stadtwerke einfach mal so bestimmen, welche Ratenhöhe zu zahlen ist, in dem Fall 500€ pro Monat?

bolli:
Nochmals: Die 3 Verträge sind getrennt zu betrachten. Sie sollten allerdings bei Ihren Zahlungen der Wasserabschläge explizit dabei schreiben, dass es sich um Abschläge für den Wasservertrag handelt (Abschlag Wasser.../2016 oder Vertragsnummer Wasser) und den Stadtwerken eine Verrechnung mit anderen Forderungen ausdrücklich untersagen.  Auch der Aufnahme Ihrer Frau in den Vertrag sollten Sie ausdrücklich widersprechen. Weisen Sie auf Ihr ausgeglichenes Vertragskonto beim Wasser hin und weisen Sie die auf die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns bezüglich der Sperrung des Wasseranschlusses hin
Erklären Sie weiterhin Ihre Bereitschaft, intensiv an der Begleichung der Forderung mitwirken zu wollen, dass dieses jedoch nicht in einem Schritt möglich sei.
Schicken Sie eine Kopie des Schreibens auch an den Stadtwerkechef, oder nur an diesen direkt. Und natürlich per Einschreiben/Einwurf, um den Zugang nachweisen zu können.

Teufelchen:
Hallo, Bolli

Ich habe bei den 2 zu zahlenden Abschlägen auf die Überweisung geschrieben, dass es für das Wasser ist, ebenso haben wir der Aufnahme der Frau schon ausdrücklich widersprochen. Auch erging der Hinweis von mir, dass deren Tun rechtswidrig ist und auch die Einliegerwohnung davon betroffen wäre. Weiterhin zeigten wir denen an, dass wir nach wie vor zahlungswillig sind, nur halt mit 100€ im Monat. Heute morgen kam ein Anruf der Stadtwerke, dass es denen egal ist (auch in Bezug auf die Aufrechnung mit den anderen Verträgen) und das Wasser abgestellt wird. Sie belassen meine Frau in dem Vertrag und kein Gericht der Welt würde uns Recht geben zwecks der Rechtswidrigkeit der Sperre. Meine Antwort war dann, dass sie mir bitte die Urteile schicken soll, die die Rechtmäßigkeit der Sperre belegen ( dazu gibt es laut meiner Recherche nicht). Sie berief sich dann nur auf den §1357 BGB. Deshalb lässt sie meine Frau in dem Vertrag drin. Ich könne ja in den Globus ( Supermarkt) fahren und Wasser kaufen, dafür habe ich ja Geld. Ich habe schon den Bürgerbeauftragte darüber informiert, ebenso die Verbraucherzentrale und werde noch bei Gericht eine Verfügung holen. Parallel dazu wird ein Schreiben an den Chef der Stadtwerke geschickt ( auch seitens des Bürgerbeauftragten zwecks Vermittlung). Die Nachzahlung des Wassers beläuft sich auf gerade mal 421,21€. Laut §33 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist die Sperre rechtswidrig ( siehe Absatz 2), zumal wir ja kund getan haben, zahlen zu wollen ( lässt sich belegen).
Mehr kann ich im Moment nicht tun, oder sehen Sie noch andere Möglichkeiten?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln