Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

Amtsgericht Rostock verhandelt am 07.12.2005.

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[ 41-C-310-05  07-12-2005 ]

aus
http//www.verbraucherschutz-aktuell.de

Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Rostock berechtigt?
Amtsgericht Rostock verhandelt am 07.12.2005.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zum Teil erheblichen Gaspreiserhöhungen der Gasversorger haben dazu geführt, dass viele Kunden sich zur Wehr gesetzt haben und nicht bereit sind, diese Gaspreiserhöhungen mitzutragen. Erste Gerichte haben bereits hinsichtlich einzelner Gasversorger für Verbraucher günstige Urteile gesprochen.

Wir möchten Sie auf einen Verhandlungstermin vor dem Amtsgerichtes Rostock hinweisen, in dem es um die von den Stadtwerken Rostock vorgenommene Erhöhung für Erdgaspreise ab dem 01.01.2005 geht. Das Amtsgericht Rostock verhandelt in dieser Sache am Mittwoch, den 07.12.2005 um 10.30 Uhr, Saal 227, Amtsgericht Rostock, Zochstraße, 18057 Rostock. Die Verhandlung ist öffentlich.

Nach unserer Kenntnis handelt es sich um das erste gerichtliche  Verfahren, in dem die Preiserhöhungen der Stadtwerke Rostock in die Überprüfung eines Gerichtes gestellt werden.

Vorliegend wird es darum gehen, ob die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Rostock der sogenannten Billigkeit gemäß § 315 BGB  entspricht. Die Stadtwerke Rostock müssten eine Angemessenheit der Gaspreiserhöhung darlegen. Andere Energieversorger hatten dies im  Rahmen laufender Gerichtsverfahren bereits getan, wobei die entsprechenden abgereichten Informationen zum Teil als nicht ausreichend erachtet wurden.

Das Ergebnis dieses Verfahrens wird insbesondere Auswirkungen auf Gaskunden der Stadtwerke Rostock haben, die den Gaspreiserhöhungen widersprochen haben und Zahlungen entweder nur eingeschränkt oder  unter Vorbehalt vorgenommen haben. Für Kunden der Stadtwerke  Rostock geht es somit um bares Geld.

Wir gehen davon aus, dass das Gericht die Preiserhöhung nicht als
berechtigt ansehen wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Langhoff & Partner

RR-E-ft:
@Pelikan

Wer klagt denn da gegen wen?

Schade, dass man so spät davon erfährt.

Den Verbrauchern bleibt nur viel Erfolg zu wünschen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

taxman:
Da bleibt mir nur noch übrig gutes gelingen zu wünschen.

Sicherlich sind sich die Beteiligten darüber im klaren welche öffentlichkeitswirksame Plattform hier betreten wird. Insoweit bleibt zu hoffen, dass die Herren (vielleicht auch Damen) Rechtsanwälte ihr Bestes geben.

Dies auch für unsere Sache!

TOI, TOI, TOI
taxman

RR-E-ft:
Zur Erinnerung:

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/news_Neuigkeiten_Verwirrung_um_Koblenzer_Gaspreisurteil_14546.html

Pelikan:
moin moin,

nach einer kurzen Meldung der Ostsee-Zeitung wurde die Klage abgewiesen. Der Anwalt ( eine Spezi für Internetrecht ) des Klägers konnte die Monopolstellung der Stadtwerke nicht klar darstellen.
Der Richter seinerseits hob hervor\" bei einer erneuten Klage könne schon wieder alles anders sein\".

Und die Stadtwerke erhöhen zum 1.1.2006 um weiter 0,5Ct/KWh und bekommen wieder meinen Einspruch nach BGB §315.

Mit Gruß vom
Pelikan

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