Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen

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Spondon1:
Ja, die Frage ist die warum die Verbraucherzentrale sagt. dass die Abschläge nur durch 11 geteilt werden dürfen und alles andere nicht rechtens wäre. Dann frage ich mich, warum immer noch einige Unternehmen durch 11 teilen und nix unternommen wird seitens der Verbraucherzentrale.

Didakt:
Ich bin hier ja eigentlich schon raus, aber ich kann nicht anders! Wer oder was beflügelt Sie eigentlich zu diesen Fragen/Feststellungen?


--- Zitat von: Spondon1 am 07. November 2016, 14:52:05 ---Ja, die Frage ist die warum die Verbraucherzentrale sagt. dass die Abschläge nur durch 11 geteilt werden dürfen und alles andere nicht rechtens wäre. Dann frage ich mich, warum immer noch einige Unternehmen durch 11 teilen und nix unternommen wird seitens der Verbraucherzentrale.

--- Ende Zitat ---

Diese Frage verstehe, wer’s kann. Ich verstehe sie beim besten Willen nicht!


--- Zitat von: Spondon1 am 07. November 2016, 14:47:26 ---Was nervig ist, dass man zu einem Gericht nach Berlin fahren muss bei Klage. Selbst wenn man im Saarland wohnt und Fahrtkosten soll man selber tragen?
--- Ende Zitat ---

Wer behauptet denn solche Flausen? >:( Die Gerichtszuständigkeit können Sie hier und hier erlesen.

bolli:

--- Zitat von: Spondon1 am 07. November 2016, 14:47:26 ---Was nervig ist, dass man zu einem Gericht nach Berlin fahren muss bei Klage. Selbst wenn man im Saarland wohnt und Fahrtkosten soll man selber tragen?

--- Ende Zitat ---
Bei PRIVATEN Verbrauchern bestimmt sich der Gerichtsstand wie von Didakt beschrieben. Nur bei geschäftlich genutztem Stromverbrauch tritt die Regelung aus Ziffer 13 (5) der AGB in Kraft. Allerdings wäre auch das nicht Berlin !
Im Falle des Obsiegens in einem Rechtsstreit können auch Reisekosten im notwendigen Umfang als Kostenersatz gegenüber der Gegenseite geltend gemacht werden.  ;)

Erdferkel:
Hallo Spondon1, habe ich keine Erfahrung mit, mach das ruhig öffentlich hier über das Forum, dafür ist es da. Und dass der Versorger hier fleissig mitliest will ich doch mal schwer hoffen!

Grüsse, Erdferkel

Spondon1:
In Ordnung.Folgender Sachverhalt:
Die Anzeige auf Festellung des Vertrages ist gekommen vom Amtsgericht. Am 07.12.2016 kam nun aber seitens Immergrün ein Ankündigung zur AGB Änderung zum 31.12.2016 mit Möglichkeit der Sonderkündigung zum 30.12.2016. Hier liegt ein Verstoß gegen den Vertrag vor, da eine AGB Änderung laut meinen Vertragsbestimmungen 6 Wochen vorher angekündigt werden muss. Es steht schwarz auf weiß drin und der Vertrag müsste mit dieser Handlung seitens Immergrün aufgehoben sein.   Ich glaube das ist zudem auch gesetzlich verpflichtend mit den 6 Wochen oder? Ich habe dem Gericht diese Vertragsverletzung bereits angezeigt. Zudem müsste hier eine fristlose Kündigung entsprechend wegen arglistiger Täuschung seitens Immergrüns bestätigt werden. Diese dürfte bereits per Einschreiben bei immergrün eingegangen sein. Die selbe Kündigung hatte ich auch dem Gericht zum Verfahren beigefügt. Außerdem habe ich mein Sepa Lastschrift Mandat wiederrufen in dem Kündigungsschreiben.
Wie soll man reagieren, wenn Immergrün dies einfach ignoriert und weiter fleißig abbucht? Was passiert wenn ich im Januar eine möglicherweise weitere illegale Abschlagszahlung (Vertrag gilt ja wegen Verstoß seitens immergrün nicht mehr) seitens Immergrün auf meinem Kontoauszug sehe? Sollte man sich hier wieder an die Schlichtungsstelle wenden und sofort den Einzug stornieren? Kann Immergrün illegalerweise mit ignorieren der Vertragsbeendung  den Strom abstellen, weil ich den Abschlag im Januar wiederrufe? Immergrün blockiert ja auch die Leitung in dem Fall für einen neuen Anbieter, obwohl man gekündigt hatte. Was passiert mit dem Stromverbrauch ab jetzt, wenn der Grundversorger durch die Blockade durch Immergrün keinen Strom liefern kann. Wer zahlt diesen Schaden? Wird das Gericht hierzu auch Stellung beziehen bzw. stellt es nur fest das der Vertrag nicht mehr gilt oder muss man erneut die Schlichtungszentrale einschalten?

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