Energiepreis-Protest > LB ERSTE Energie (vormals Tchibo Energie)
VZ NRW: Sechs Wochen Zeit für die Energierechnung
Didakt:
@ wechselprofi,
Ihre eigene Meinung und Ihr Glaube an die ausnahmslos rechtschaffene, aufrichtige Handlungsweise aller EVU zum Wohle ihrer Kunden bleiben Ihnen doch unbenommen.
Mir geht es in Anbetracht der Gerichtsentscheidungen allgemein darum, dass Verbraucher sich ihres verbrieften Rechts bewusst sind/werden und sich die besagten Verzögerungen nicht gefallen lassen, weil damit zweifelsfrei und unbestreitbar sehr oft die verzögerte Auszahlung von Erstattungsbeträgen verbunden ist. Lesen Sie beispielsweise nur mal in den Threads des Boards der 365 AG nach, welche Erstattungen den Kunden monatelang bis über Halbjahreszeiträume hinweg vorenthalten wurden. Ich kenne viele konkrete Fälle aus eigenem Augenschein, da ging es um Beträge von bis zu 500 €! Peanuts sind das in der Masse wohl ganz und gar nicht! Ich könnte Ihnen auch andere Versorger nennen, die sich solcher Praktiken bedienen. Weshalb wohl?
Und erzählen Sie mir nichts über die mögliche verzögerte Zulieferung der Daten durch die Netzbetreiber. Denen sind in den einschlägigen Richtlinien dafür enge Grenzen gesetzt. Die Vorgaben sind Ihnen ja sicher bekannt.
--- Zitat von: von Ihnen ---Nach meiner Auffassung setzt sich jemand, der nicht qualifiziert differenziert, fahrlässig dem Vorwurf billiger Polemik aus!
--- Ende Zitat ---
Sie haben wohl überlesen, dass ich von den Abzockern unter den EVU geredet habe, nicht von der Gesamtheit. Eine/die Vielzahl der EVU arbeitend durchaus redlich. Die sind nicht angesprochen.
Und übrigens: Es lässt sich ganz einfach vorbeugen. Ein kleiner „Wink mit dem Zaunpfahl“ an den Versorger genügt, indem man ihn mit der Übermittlung der Zählerstandes nach der Jahresablesung wissen lässt, dass man die Jahresabrechnung fristgemäß nach§ 40 EnWG erwartet. Und alles wird gut! :D
bolli:
@wechselprofi
Zumindest wenn man sich im Bereich der besonders preisgünstigen (um nicht zu sagen "billigen") Anbieter befindet, ist eine Überzahlung mehr als wahrscheinlich, da ein Großteil der Boni erst bei Vertragsende gezahlt wird und diese nicht in die Abschlagsberechnung mit einfließen. Da dieses meist zwischen 1/6 und 1/4 der Gesamtsumme ist, dürfte hier fast immer eine Überzahlung anfallen. Und gerade diese "Großen", die überregional arbeiten, dürften erhebliche Kundenmengen haben, so dass die von @Didakt geäußerte Vermutung wohl nicht von der Hand zu weisen ist. Und da bei diesen Versorgern ja angeblich eh nicht auskömmlich kalkuliert wird (zumindest beim Erstvertragsjahr) muss man jeden Cent ehren, den man bekommen kann.
Nicht betroffen davon sind möglicherweise die ganz normalen regionalen kleinen Stadtwerke.
--- Zitat von: Didakt am 28. Januar 2016, 12:24:33 ---Und übrigens: Es lässt sich ganz einfach vorbeugen. Ein kleiner „Wink mit dem Zaunpfahl“ an den Versorger genügt, indem man ihn mit der Übermittlung der Zählerstandes nach der Jahresablesung wissen lässt, dass man die Jahresabrechnung fristgemäß nach§ 40 EnWG erwartet. Und alles wird gut! :D
--- Ende Zitat ---
Diese Verfahrensweise mit dem Nachsatz, dass nach Fristablauf, wenn keine Rechnung vorliegt, ohne weitere Aufforderung die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet wird, hat bei mir in den letzten Jahren bei sämtlichen "Billigheimern" zu einer pünktlichen Abrechnung geführt. Dann noch einen Satz zur zügigen Überberweisung des Guthabens und das Schecks nicht akzeptiert werden und schon scheint es zu gehen.
Didakt:
--- Zitat von: bolli am 28. Januar 2016, 13:17:56 ---
--- Zitat von: Didakt am 28. Januar 2016, 12:24:33 ---Und übrigens: Es lässt sich ganz einfach vorbeugen. Ein kleiner „Wink mit dem Zaunpfahl“ an den Versorger genügt, indem man ihn mit der Übermittlung der Zählerstandes nach der Jahresablesung wissen lässt, dass man die Jahresabrechnung fristgemäß nach§ 40 EnWG erwartet. Und alles wird gut! :D
--- Ende Zitat ---
Diese Verfahrensweise mit dem Nachsatz, dass nach Fristablauf, wenn keine Rechnung vorliegt, ohne weitere Aufforderung die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet wird, hat bei mir in den letzten Jahren bei sämtlichen "Billigheimern" zu einer pünktlichen Abrechnung geführt. Dann noch einen Satz zur zügigen Überberweisung des Guthabens und das Schecks nicht akzeptiert werden und schon scheint es zu gehen.
--- Ende Zitat ---
Volles Einverständnis, das ist doch der Punkt!
Mir ist noch nie unterkommen, dass die Abrechnung eines EVU monatelang auf sich warten lässt, wenn sich umgekehrt daraus eine Restzahlung für den Kunden ergibt.
Man stelle sich in diesem Zusammenhang nur die Reaktion der EVU vor, wenn seitens des Verbrauchers eine Zahlung in besagter Höhe bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig ist, die Bezahlung aber würde vom Verbraucher monatelang hinausgezögert, und der zudem eben noch den Versorger wissen lässt, dass irgendwann mal mit einem Verrechnungsscheck beglichen wird. Dann würde mit Sicherheit unverzüglich mit der „Käule“ (Inkasso usw.) gehandelt!
wechselprofi:
@Didakt
Ich möchte es bei dieser knappen Antwort belassen: Wenn man die für einige schwarze Schafe unbestrittene Übervorteilung des Kunden der ganzen Branche unterstellt, macht man sich faktisch der allgemeinen Verunsicherung der Energieverbraucher in Sachen Lieferantenwechsel schuldig! Das kann unmöglich Anliegen eines erfahrenen Mitgliedes dieses Forums sein!
Didakt:
@wechselprofi,
einverstanden mit der Beendigung unseres Dialogs. Es ist ja alles gesagt!
Aber bitte keine Unterstellungen und deshalb nochmal:
--- Zitat von: Von mir unter Antwort # 5 ---Sie haben wohl überlesen, dass ich von den Abzockern unter den EVU geredet habe, nicht von der Gesamtheit. […]
--- Ende Zitat ---
Mein Anliegen war und ist es, den Ratsuchenden hier im Forum in jeder Hinsicht zu helfen, soweit mir dies möglich ist, z. B. in vorliegender Sache auch mit dem nachstehenden Musterschreiben aus meiner einschlägigen Sammlung, das u. a. auch beim Lieferantenwechsel je nach individuellem Fall und Wunsch zwecks Durchsetzung der Verbraucherrechte hilfreich sein kann.
Edit: Musterschreiben gelöscht.
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