Energiepreis-Protest > LB ERSTE Energie (vormals Tchibo Energie)
VZ NRW: Sechs Wochen Zeit für die Energierechnung
EviSell:
Tchibo Energie verliert Rechtssteit gegen die Verbraucherzentrale NRW:
--- Zitat ---
Energielieferanten sind verpflichtet, Verbrauchern die Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erteilen
LG Hamburg vom 22.10.2013 (312 O 43/13)
Obwohl gesetzlich geregelt ist, dass Energierechnungen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des jeweiligen Abrechnungszeitraums vorliegen müssen, beschweren sich Verbraucher öfter über verspätete Rechnungen. In einem Verfahren gegen die Tchibo GmbH hat die VZ NRW klären lassen, dass Energielieferanten die gesetzlichen Vorgaben auch ernst nehmen müssen. Das LG Hamburg gab der VZ NRW Recht. Die Tchibo GmbH hatte Berufung zum OLG Hamburg eingelegt, diese jedoch nach einem Hinweis des OLG, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, zurückgenommen. Das OLG Hamburg erklärte daraufhin die Tchibo GmbH durch Beschluss vom 16.12.2015 (AZ: 10 U 27/13) des Rechtsmittels der Berufung für verlustig. Das Urteil des LG Hamburg ist damit rechtskräftig.
...
--- Ende Zitat ---
http://www.verbraucherzentrale.nrw/link1160905A.html
berghaus:
Das heißt doch wohl aber nicht, dass man eine verspätet eingehende Rechnung nicht mehr bezahlen muss oder, schlimmer,
zu viel Bezahltes nicht mehr zurück bekommt!? :D
Anders gefragt: Welche Konsequenzen hat die Entscheidung?
berghaus 26.01.16
bolli:
Möglicherweise, dass Sie bei zuviel gezahlten Abschlägen Verzugszinsen für die Rückzahlung geltend machen können, wenn die 6 Wochen-Frist überschritten wird.
Didakt:
--- Zitat von: berghaus am 26. Januar 2016, 22:18:23 ---Das heißt doch wohl aber nicht, dass man eine verspätet eingehende Rechnung nicht mehr bezahlen muss oder, schlimmer, zu viel Bezahltes nicht mehr zurück bekommt!? :D
--- Ende Zitat ---
Just kidding or what? ;D
--- Zitat von: berghaus am 26. Januar 2016, 22:18:23 ---Anders gefragt: Welche Konsequenzen hat die Entscheidung?
--- Ende Zitat ---
Hoffentlich wünschenswerte Auswirkungen auf das längst überfällige durchgreifende Verhalten der Verbraucher, indem diese den Abzockern unter den Versorgern entschieden entgegentreten und sich angesichts oftmals zu erwartender Erstattungen aufgrund zu hoch veranschlagter Abschlagszahlungen deren Rechnungsstellungen nach Ablauf der Frist gemäß § 40 EnWG nicht mehr bzw. länger gefallen lassen und damit den Liquiditätsplanern dieser Saftläden einen Strich durch deren dubiose, kostenlose Zahlungsmittel-beschaffung machen.
Es muss endlich Schluss sein mit der verkappten billigen Kreditbeschaffung zu Lasten der Verbraucher. Hierbei sind in der Summe Millionenbeträge im Spiel!
wechselprofi:
@Didakt
Glauben Sie allen Ernstes, Tchibo steht im Verdacht, sich Liquiditätsvorteile auf Kosten der Kunden zu verschaffen? Wo bleibt der Beweis, dass die Mehrheit der Verzögerungen Kunden mit Guthaben betrifft? Im Übrigen ist die sechs Wochenfrist für die Abrechnung nur eine der Vorgaben. Es bestehen auch Anforderungen an die Qualität der Abrechnungsdaten (beispielsweise die "Industrienorm" G685 für die Gasabrechnung) und bei der pünktlichen Zulieferung der Daten muss der DSO (Verteinetzbetreiber) auch mitspielen. Nach meiner Auffassung setzt sich jemand, der nicht qualifiziert differenziert, fahrlässig dem Vorwurf billiger Polemik aus!
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