Energiebezug > Vertragliches
Hauskauf mit Flüssiggastank
markus84:
Hallo Zusammen,
ich habe schon einiges hier im Forum gelesen und möchte euch mal kurz meinen Fall schildern.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.....
1. Aufgrund Recherche im Internet zu Flüssiggas, haben wir bei der Hausbesichtigung den Verkäufer gezielt nach dem Flüssiggastank (oberirdisch) gefragt.
Der Verkäufer sagte, dass dieser sein Eigentum sei. Ich habe dann extra nochmal explizit nachgefragt um wirklich sicher zu sein.
2. Notarvertrag wurde unterschrieben (keine Hinweise zum Tank im Vertrag).
Habe auch nicht weiter drüber nachgedacht, da die Eigentumsverhältnisse ja geklärt waren.
3. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Tank doch einem Flüssiggasanbieter gehört. Der Verkäufer wusste dies jedoch nicht mehr.
Der Flüssiggasanbieter möchte jetzt natürlich, dass ich Kunde werde und einen Vertrag unterzeichne.
4. Einen Vertrag habe ich erhalten, möchte diesen aber so nicht unterschreiben, da ich nicht abhängig sein möchte.
Ich möchte gerne günstig Tanken und nicht utopische Preise zahlen (Vergleich aktuell bei 3100l ca. 300€ teurer)
Anbieter meinte: möchte ich keinen Vertrag mit denen, holen die den Tank ab (Kosten müsste dann der Verkäufer zahlen)
Sonstige Vertragsinhalte:
- 200€ Nutzungsentschädigung (einmalig)
- 80€ Prüfung und Reparaturkostenpauschale (wäre für mich noch vertretbar)
- Rücktransporkosten zu meinen Lasten (kein Preis dazu genannt) - Hinweis: Tank steht 38m von Straße in einem nicht befahrbarem Gelände, daher nur mit größerem Kran möglich.
Im Tank ca. 18 Jahre alt mit scheinbar neuem Tüv sind jetzt noch ca 1500 Liter drin.
Desweiteren ist ein Teil vermietet (Einliegerwohnung) - hier hab ich natürlich die Pflicht diese zu heizen.
Jetzt die Frage: Was Tun?
Gaspreisbremse:
Eigenen Tank oberirdisch hinstellen, anschließen lassen durch den Lieferanten, die zunächst hohen Anschaffungskosten tragen und dann günstig betanken lassen. Alles prima. Oberirdisch ist ja ganz und gar kein Problem.
Guru:
@markus84,
zu deinem Pkt. 3 "....der Verkäufer wußte das nicht ...." Da kann man diesem schon mal fast arglistige Täuschung vorwerfen, denn schließlich muss er ja die jährliche Prüf- und Instandhaltungspauschale an den Eigentümer des Tanks bezahlt haben - leider ist das ja hier so.
Da er es "nicht wußte" und es im Notarvertrag auch nicht vermerkt ist, gibt es den Tank für Dich ja quasie gar nicht!
Also wie Gaspreisbremse schon schreibt, einfach ein schönes Plätzchen im Garten oder auf dem Grundstück suchen, einen neuen Tank kaufen und hinstellen lassen und dann preiswert tanken!
Natürlich solltest Du dem ehemaligen Eigentümer noch informieren, das er sich um den Abtransport des Tanks kümmern soll.
Unterschreibe keinen Vertrag bei dem neuen (alten) Anbieter!
Da sie nichts von dir haben (Bankverbindung), für dich der Tank lt. Notarvertrag nicht existent ist - sehe ich keinen Probleme für Dich!
Gaspreisbremse:
AUF KEINEN FALL DEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN. Dank des Forums hier habe ich mich richtig entschieden und alles selbst "organisiert".
Also Fakt ist, der Tank ist nicht Ihr Eigentum, es sei denn es handelt sich um "gutgläubigen Erwerb", aber da bin ich nicht so tief in der Materie drin. Ferner hat ja der Eigentümer seine Ansprüche an dem Tank geltend gemacht. Es kann natürlich sein, dass nun der Verkäufer dem eigentlichen Eigentümer (Gasfirma) eine Entschädigung zahlen muss, wenn der Tank tatsächlich durch https://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten erworben wurde.
Vielleicht kann da mal ein Fachmann was zu sagen.
markus84:
Hallo, danke schonmal für die Antworten.
Der Tank wurde vom Verkäufer ja als sein Eingentum angegeben, welches nach Kauf dann auf mich übergeht.
Er wurde also nicht vom Kauf ausgenommen. Es waren auch weitere Zeugen vor Ort die das bestätigen können.
Er steht halt nur nicht explizit im Notarvertrag, aber muss es das? Dort steht ja auch nicht jeder Baum und Stein auf dem Grundstück drin.
Mein Plan war jetzt den Gas-Lieferanten vor folgende Wahl zu stellen.
1. Tank vom Lieferanten abkaufen
2. angepasster Vertrag: Internet-Best-Preis mitgehen + Tank muss vom aktuellen Standort abgeholt werden (sollte ich später kündigen)
3. die holen ihren Tank ab, es gibt keinerlei Geschäftsbeziehung mehr mit dem Lieferanten (dann müsste ich mir einen Neuen kaufen)
Die Kosten die bei 1. und 3. entstehen würden, würde ich ggf. mit Anwalt vom Verkäufer einfordern.
Was meint ihr dazu?
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