Energiebezug > Vertragliches

Hauskauf mit Flüssiggastank

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stingmb:

--- Zitat von: markus84 am 14. Februar 2016, 17:38:54 ---
Die Kosten die bei 1. und 3. entstehen würden, würde ich ggf. mit Anwalt vom Verkäufer einfordern.

Was meint ihr dazu?

--- Ende Zitat ---

Ja das ist eine gute Idee.

Wenn sie den Tank abkaufen können wäre das prima, denn wenn nicht muss er abgeholt werden und zum Tanklager der Miet-Firma gebracht werden, die Kosten dafür gehen leider erstmal auf ihre Kappe.

Dann müssen sie mal schauen ob im Notarvertrag etwas von Miet/Pachtverhältnissen steht. Wenn nicht, dann gehen sie zu einem Anwalt und lassen prüfen ob sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer/Makler geltend machen können, damit sie die Kosten für die eventuelle Tankrückholung/Kauf wieder zurückbekommen.

Gaspreisbremse:
Ja, ganz klar 1 oder 3.

GUT SO!

Natürlich müssen Sie erstmal die Kosten für den Abtransport zahlen, da Sie das in Auftrag geben. Sollten Sie den Tank kaufen wollen, sollten Sie vielleicht zunächst mit dem "alten Eigentümer" sprechen, wie er die Sache sieht. Er wird ganz sicher auf 3. tendieren, da sind die Kosten für ihn überschaubar. Ob er den Preis des von Ihnen erworbenen Tanks (von der Fa. Gasirgendwas) zahlen muss, da er Sie evtl. irgendwie getäuscht hat, ist verzwickter und nicht so leicht zu beantworten, finde ich.

Meine Prognose:
Es wird darauf hinauslaufen, dass der Tank ausgebaut wird, auf Kosten des ehemaligen Grundstückbesitzers. Das schätze ich als Nichtjurist mit ein wenig gesundem Menschenverstand so ein. Sie können ja nicht irgendeinen x-beliebigen Preis mit der Fa. Gas aushandeln, und der Depp ist nachher der alte Besitzer.

Viel Erfolg!

markus84:
Hier mal ein kleines Update:
- Gaslieferant möchte nicht verkaufen (wegen Gewährleistung blabla..., die dachte wohl ich gebe dann vielleicht auf)
- neuer Tank (Eigentum) angeschlossen und befüllt  :)
- Gasliefernaten angerufen die sollen ihren Tank abholen sonst verlange ich Miete auf meinem Grundstück... alter Tank wurde abgeholt

Mit den Abholkosten habe ich nichts zu tun, da der Gasliefernat einen Vertrag mit dem Verkäufer hat und sich direkt an diesen wendet.

Jetzt sitze ich noch auf den Kosten, die der Verkäufer nicht erstatten möchte, u.a.:
- Transport alter Tank an Grundstücksgrenze
- Lieferung und Kauf neuer Tank
- Transport neuer Tank an Aufstellort
- Anschluß und Prüfungskosten

Es kann doch nicht Rechtens sein dass der Verkäufer falsche Angaben macht und der Käufer dann der Dumme ist der bezahlen muss.
Sobald ich alle Rechnungen habe kann der Anwalt dran. Ich hoffe das ich das Geld irgendwann mal wieder sehe.

Satfan123:
nicht locker lassen auf das hoffen die

wenn du nen guten anwalt und rechtsschutz hast klappt das sicher

stingmb:

--- Zitat von: markus84 am 20. Juli 2016, 16:46:23 ---

Jetzt sitze ich noch auf den Kosten, die der Verkäufer nicht erstatten möchte, u.a.:
- Transport alter Tank an Grundstücksgrenze
- Lieferung und Kauf neuer Tank
- Transport neuer Tank an Aufstellort
- Anschluß und Prüfungskosten

Es kann doch nicht Rechtens sein dass der Verkäufer falsche Angaben macht und der Käufer dann der Dumme ist der bezahlen muss.

--- Ende Zitat ---

Naja, aber was hat den der ehemaliger Grundstückseigentümer nun mit ihrem Tankkauf zu tun ?  :o Sie wollen doch nicht etwa ihren neuen Tank, den sie selber bestellt und gekauft haben nun dem ehemaliger Grundstückseigentümer in Rechnung stellen oder ?

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