Obwohl ich dort kein Kunde bin oder war! ...
Die 365 ag will Geld für eine Leistung, die nie in Anspruch genommen worden ist von uns!
Der 365 AG sind solche fragwürdigen Maßnahmen durchaus zuzutrauen. Dafür sprechen vielfältig vorgekommene Ärgernisse (auch in ähnlicher Form) in der letzten Zeit. Dennoch verwundert es ein wenig, dass dem Mahnbescheid keine Mahnschreiben/Zahlungserinnerungen vorausgegangen sind und es weder eine vertragliche Vereinbarung noch einen konkludenten Vertragsschluss über eine Energielieferung mit dem „Laden bzw. seinen Ablegern“ gegeben hat.
Wie sollte bei Eingang eines Mahnbescheids reagiert werden?
Der Mahnbescheid wird vom Gericht zugestellt, ohne dass der darin genannte Anspruch durch das Gericht inhaltlich geprüft wurde. Gegen einen unberechtigten Mahnbescheid sollten Sie – wie ja von Ihnen vorgesehen – deshalb in jedem Falle innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch bei Gericht einlegen. Danach kann der Energieversorger nur noch auf Zahlung klagen. In diesem Prozess würde das Gericht die Berechtigung der gegen Sie gerichteten Forderung prüfen. Der Versorger ist dafür beweispflichtig.
Dem Mahnbescheid liegt eine „Rechtsmittelbelehrung“ bei. Sie brauchen nur anzukreuzen „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ und unterschreiben. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Dennoch können Sie als Begründung angeben: "Es bestand nie ein Versorgungsvertrag mit der 365 AG und somit keinerlei Zahlungsverpflichtung". Die Antwort muss unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Mahnbescheides bei dem darin angegebenen Amtsgericht (entweder zentrales Mahngericht oder Mahngericht am Sitz des Versorgers) eingehen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, hat der im Prozess Unterlegene die Mahn-, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, die sich nach dem Streitwert bemessen. Sie müssen sich also sehr sicher sein, wenn Sie dem Mahnbescheid nicht nachkommen und ihm widersprechen wollen.
Es empfiehlt sich, sicherheitshalber den/die zuständigen Netzbetreiber zu befragen, ob die möglicherweise in Frage kommende/n Abnahmestelle/n nicht doch irgendwann einmal von diesem Versorger beliefert worden ist/sind.