Hallo, @ Berghaus,
tut mir leid, wenn ich Ihnen zu nahe getreten bin.
Da waren andere Ratschläge besser.
Ja, das stimmt, und zwar in späteren Jahren massenhaft in verschiedensten Threads, allerdings nicht so hintergründig und erklärend wie im verlinkten Thread. Die Empfehlungen waren danach teilweise kürzer, prägnanter und somit verständlicher formuliert. Es gibt sie zuhauf. Man kann sie nachlesen, muss sie aber nun nicht alle wieder einzeln hier zusammentragen. Bitte tun „Sie“ es, wenn Sie es für angebracht halten.
Da Ihnen meine Einlassungen dazu nicht gefallen, betrachten Sie die einfach als gegenstandslos. Ich nehme Ihnen gegenüber hiermit meine Ausführungen allesamt als unbrauchbar zurück.
Übrigens:
Immer ist nur die Rede von einer Preiserhöhung und einer Änderung der Vertragsbestimmungen.
Die hier in Rede stehende Thematik basiert auf der Rechtsbestimmung gemäß § 41 (3) EnWG. Den Begriff „Preiserhöhung“ finden Sie dort nicht, auch nicht in den Preisanpassungsklauseln der AGB seriöser Versorger. Dort wird nach meinen Erkenntnissen meistes die Vokabel „Preisänderung“ verwendet, u. a. auch von der SE. Und dieser Begriff deckt auch eine „Preissenkung“ ab, die Sie in die Frage des Sonderkündigungsrechts einbezogen haben möchten.