Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Preiserhöhung bei eingeschränkter Preisgarantie
Didakt:
--- Zitat von: @ berghaus --- ...will ich aber auch bei einer (noch so geringfügigen) Preissenkung sonderkündigen können...
--- Ende Zitat ---
Können Sie doch auch! Alles schon hier im Forum behandelt. Warum erneut dieser Schmäh? :D
berghaus:
--- Zitat ---von Didakt
@ chrissi,
mit Verlaub, man sieht, dass Sie ein neues Forumsmitglied sind und sich hier noch nicht in die einschlägige Thematik eingelesen haben. Die „Suchen-Funktion“ beantwortet oft sehr gut die anstehenden Fragen.
@berghaus
Können Sie doch auch! Alles schon hier im Forum behandelt. Warum erneut dieser Schmäh?
--- Ende Zitat ---
@Didakt
Warum müssen Sie neue und alte Forumsmitglieder immer ‚schmähen‘?
Ich glaube nicht, dass neue Nutzer so leicht mit der Suchfunktion zurechtkommen und aus einem 5-seitigen Thread aus dem Jahr 2012 (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19969.0/topicseen.html) ihre Frage, ob bei Änderung hoheitlicher Abgaben trotz des Ausschlusses in den AGB nicht doch ein Sonderkündigungsrecht besteht, beantwortet bekommen können.
Sie sind in dem Thread http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19969.0/topicseen.html darauf nicht eingegangen und haben es eher verneint.
Da waren andere Ratschläge besser.
berghaus 13.01.16
Didakt:
Hallo, @ Berghaus,
tut mir leid, wenn ich Ihnen zu nahe getreten bin.
--- Zitat von: Ihnen ---Da waren andere Ratschläge besser.
--- Ende Zitat ---
Ja, das stimmt, und zwar in späteren Jahren massenhaft in verschiedensten Threads, allerdings nicht so hintergründig und erklärend wie im verlinkten Thread. Die Empfehlungen waren danach teilweise kürzer, prägnanter und somit verständlicher formuliert. Es gibt sie zuhauf. Man kann sie nachlesen, muss sie aber nun nicht alle wieder einzeln hier zusammentragen. Bitte tun „Sie“ es, wenn Sie es für angebracht halten.
Da Ihnen meine Einlassungen dazu nicht gefallen, betrachten Sie die einfach als gegenstandslos. Ich nehme Ihnen gegenüber hiermit meine Ausführungen allesamt als unbrauchbar zurück. :D
Übrigens:
--- Zitat von: Ihnen ---Immer ist nur die Rede von einer Preiserhöhung und einer Änderung der Vertragsbestimmungen.
--- Ende Zitat ---
Die hier in Rede stehende Thematik basiert auf der Rechtsbestimmung gemäß § 41 (3) EnWG. Den Begriff „Preiserhöhung“ finden Sie dort nicht, auch nicht in den Preisanpassungsklauseln der AGB seriöser Versorger. Dort wird nach meinen Erkenntnissen meistes die Vokabel „Preisänderung“ verwendet, u. a. auch von der SE. Und dieser Begriff deckt auch eine „Preissenkung“ ab, die Sie in die Frage des Sonderkündigungsrechts einbezogen haben möchten.
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