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Autor Thema: Gaspreise /// Kurzstudie im Auftrag der BT-Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen"  (Gelesen 4606 mal)

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Offline tangocharly

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Nach einer aktuellen Expertise (Stand: 23.12.2015), veranlasst von der Bundestagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen", ist auffällig, dass gesunkene Beschaffungskosten entweder nicht oder wenn, dann doch nur unangemessen auf die Haushalts- und Industriekunden der Versorgungswirtschaft weiter gereicht wurden (vgl. hierzu das Schaubild - S. 12- der Studie)

Diese Studie kommt zu folgendem
Zitat
Ausblick
Die Privaten Haushalte stehen mittlerweile vor einer bunten, kaum noch überschaubaren Vielfalt von Gaslieferanten in ihrer Region. Im landesweiten Durchschnitt kann der Kunde zwischen 65 Gasanbietern wählen, in 13% der Regionen sind es sogar über 100 Anbieter. Seit 2011 ist die Zahl der Lieferantenwechsel jedoch nicht mehr gestiegen. Zieht man die Fälle ab, die durch einen Wohnungsumzug entstehen, ist die Zahl 2014 sogar gefallen (vgl.Abb.). Angesichts der sinkenden Tarife im Jahr 2015 könnte die Motivation im laufenden Jahr weiter schrumpfen. Angesichts der beträchtlichen Margenausweitung in der Gaswirtschaft lohnt jedoch der Preisvergleich. Der bundesweite Durchschnittspreis lag 2015 bei 6,38 ct/kWh. Er könnte bei 5,72 ct/kWh liegen, wenn die Preisvorteile beim Gasimport weitergereicht werden. Regionale Preisunterschiede sind wegen der unterschiedlichen Netzentgelte unvermeidlich, aber der Preistrend sollte überall derselbe sein. Anfang 2015 verebbte die Welle von Preissenkungen schon kurz nach Jahresbeginn. Anfang 2016 können jedoch etwas stärkere und breitere Tarifsenkungen erwarten werden. Von 766 erfassten Anbietern haben 166 für den Januar 2016 Tarifsenkungen angekündigt, also 22%.
Der Nachlass liegt im Durchschnitt bei 4,6%. Der  Energiedienstleister Enet rechnet damit, dass angesichts der angekündigten Tarifsenkungen der Durchschnittspreis für Haushalte (20.000 kWh/a) von 6,21 ct/kWh in diesem Jahr um 3,5% auf 5,99 ct/kWh in 2016 sinken könnte.
Wenn diese Zahlen repräsentativ bleiben, wird also nur ein kleiner Teil der Kostensenkungen der letzten beiden Jahre weitergereicht.

Den Verbrauchern bleibt nur der Weg, die Tarife der Anbieter sorgfältig zu vergleichen und sich nicht mit geringfügigen Tarifanpassungen zufrieden zu geben. Die Auswahl ist in fast jeder Region groß und die Preisunterschiede zwischen den Anbietern liegen nicht selten über 10%, bei identischer Versorgungsleistung.
Bereits im Gasjahr 2015 hätte der Gastarif auf einen Wert von deutlich unter 6 ct/kWh abgesenkt werden müssen. Sämtliche Versorger rühmen sich zwischenzeitlich, dass sie bereit ab 2014 die Tarife verbilligt hätten. Tatsächlich verblieb der durchschnittliche Tarif aber in 2014 praktisch unverändert (bei durchschnitlich 6,52 ct/kWh).
Die Margenausweitung in der Versorgungswirtschaft liegt ggü. 2013 bei sage und schreibe 1,30 Mrd. Euro - und der Gesamtnachteil der Verbraucher unter Berücksichtigung des Umsatzsteuereffekts bei 1,54 Mrd. Euro.

Quelle: EnergyComment GEB Nr. 126

P.S.: Ein hochbezahlter Bundesrichter, der in der Art Tibetischer Gebetsmühlen ständig in seinen Entscheidungen Formeln wiederholt, ein angemessenes und transparentes Preisanpassungsrecht müsse zur Sicherstellung eines wechselseitigen Interessenausgleichs verhindern, "dass es dem Versorger ermöglicht werden soll, seine Magen auszuweiten", der sollte für die Verleihung des Friedensnobelpreises vorgeschlagen werden.
Mit solchen Hohlfrasen, wie sie der 8. ZS-BGH ständig wiederholt, kann mangels Glaubwürdigkeit in dieser schwierigen Strukturproblematik kein Rechtsfrieden hergestellt werden.
Dennoch wünsche ich allen Listenteilnehmern ein gutes und gesundes Neues Jahr 2016.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline userD0010

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Der Aufschrei aus den Reihen der Gaskunden ist offenbar überhörbar und kommt bei den Bundesrichtern auch überhaupt nicht an. Das Wolkenkuckucksheim könnte wie eine Dunstglocke über Karlsruhe liegen, und -wie der Ortsname schon sagt- beim BGH Ruhe verbreiten, egal, was Expertisen oder gar Entscheidungen des EUGH angeht.
Aber was soll´s. Das gerade begonnene Jahr wird uns allen (nicht nur den Energieverbrauchern) noch so einige Überraschungen bereiten.
Da sollte die "geringe" Extra-Spende an die Gasversorger doch wohl unsere Generosität beweisen, denn an anderen Stellen steht zu befürchten, dass die Braunkohle einem immer schnelleren Siechtum ausgesetzt ist und daher müssen wir Gasverbraucher doch bereitwillig den/die Energieversorger mit unserem "Kleingeld" unterstützen, damit deren Anteilseigner (vornehmlich Städte) ihre jährliche "Ausschüttung" nicht nur in ihrem Haushalt einstellen können, sondern die im Aufsichtsrat etablierten Mitglieder auch noch ein wenig profitieren können.
Also, auch in diesem Falle:  Gleichmut bewahren.

Offline wechselprofi

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In der Studie wird, wenn auch erst auf der letzten Seite, auf den mangelnden Wettbewerb durch ein wenig sensible Preisverhalten der Haushaltskunden hingewiesen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn nach fast acht Jahren liberalisiertem Gasmarkt immer noch fast ein Viertel der Kunden in der Grundversorgung befindet, während noch nicht einmal 20% der Klientel von einem anderen Versorger beliefert wird. Es ist ein Phänomen, das es mit Hilfe der Meinungsforschung aufzuklären gilt, warum sich Kunden zum großen Teil so wenig  preissensibel verhalten. Unwissenheit, Unsicherheit, Gleichgültigkeit, kommunale Verbundenheit und ein typisch deutsches Sicherheitsbedürfnis dürften dabei ganz sicher eine Rolle spielen.
Und auch in der Energiebranche gilt: "Das beste Geschäft macht sich mit der Dummheit der Leute."         
« Letzte Änderung: 04. Januar 2016, 13:20:51 von wechselprofi »

Offline userD0010

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@Wechselprofi
"fast ein Viertel der Kunden in der Grundversorgung!! .....während nicht einmal 20% der Klientel von einem anderen Versorger beliefert wird."

Als sog. Wechselprofi sollte man wissen, dass gerade die Generation über 60 sich davor scheut, den grundversorgenden Energielieferanten zu verlassen, um sich ggf. einem Wettbewerber zuzuwenden. Das mag an erheblichen Bedenken hinischtlich evtl. (nicht vorhandener) Risiken bezügl. Versorgungsunterbrechung liegen, mag auch daran liegen, dass man aus Gewohnheit und jahrelanger bzw jahrzehntelanger Bindung und Verbundenheit zu seinem Energieversorger auch evtl. (nicht existierende) Mühen scheut, die mit einem Lieferantenwechsel in Verbindung gebracht werden.
Da wird auch die gepriesene Meinungsforschung wenig Abhilfe schaffen, zumal sich die von Ihnen als dumm vermutete Zielgruppe schon allein wegen des "typisch deutschen Sicherheitsbedürfnisses" nicht von ihrer Gewohnheit abbringen lassen wird.
Die sog. Grundversorgung ist ein Relikt aus früheren Jahrzeznten, das von den EVU gern auch in die Neuzeit hinübergerettet wurde.
Und im Übrigen sollten Sie nicht unbeachtet lassen, dass auch gern die Politik, ja sogar die Rechtsprechung den EVU gern zu Diensten war und ist.
Eine der größten staatlich sanktionierten Mogelpackungen findet sich wohl in den Netzentgelten, die ja bekanntlich seit geraumer Zeit aus dem Preisgefüge des Energielieferanten als sog. Vorkosten ausgegliedert wurden.

 

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