Nach einer aktuellen Expertise (Stand: 23.12.2015), veranlasst von der Bundestagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen", ist auffällig, dass gesunkene Beschaffungskosten entweder nicht oder wenn, dann doch nur unangemessen auf die Haushalts- und Industriekunden der Versorgungswirtschaft weiter gereicht wurden (vgl. hierzu das
Schaubild - S. 12- der Studie)
Diese Studie kommt zu folgendem
Ausblick
Die Privaten Haushalte stehen mittlerweile vor einer bunten, kaum noch überschaubaren Vielfalt von Gaslieferanten in ihrer Region. Im landesweiten Durchschnitt kann der Kunde zwischen 65 Gasanbietern wählen, in 13% der Regionen sind es sogar über 100 Anbieter. Seit 2011 ist die Zahl der Lieferantenwechsel jedoch nicht mehr gestiegen. Zieht man die Fälle ab, die durch einen Wohnungsumzug entstehen, ist die Zahl 2014 sogar gefallen (vgl.Abb.). Angesichts der sinkenden Tarife im Jahr 2015 könnte die Motivation im laufenden Jahr weiter schrumpfen. Angesichts der beträchtlichen Margenausweitung in der Gaswirtschaft lohnt jedoch der Preisvergleich. Der bundesweite Durchschnittspreis lag 2015 bei 6,38 ct/kWh. Er könnte bei 5,72 ct/kWh liegen, wenn die Preisvorteile beim Gasimport weitergereicht werden. Regionale Preisunterschiede sind wegen der unterschiedlichen Netzentgelte unvermeidlich, aber der Preistrend sollte überall derselbe sein. Anfang 2015 verebbte die Welle von Preissenkungen schon kurz nach Jahresbeginn. Anfang 2016 können jedoch etwas stärkere und breitere Tarifsenkungen erwarten werden. Von 766 erfassten Anbietern haben 166 für den Januar 2016 Tarifsenkungen angekündigt, also 22%.
Der Nachlass liegt im Durchschnitt bei 4,6%. Der Energiedienstleister Enet rechnet damit, dass angesichts der angekündigten Tarifsenkungen der Durchschnittspreis für Haushalte (20.000 kWh/a) von 6,21 ct/kWh in diesem Jahr um 3,5% auf 5,99 ct/kWh in 2016 sinken könnte.
Wenn diese Zahlen repräsentativ bleiben, wird also nur ein kleiner Teil der Kostensenkungen der letzten beiden Jahre weitergereicht.
Den Verbrauchern bleibt nur der Weg, die Tarife der Anbieter sorgfältig zu vergleichen und sich nicht mit geringfügigen Tarifanpassungen zufrieden zu geben. Die Auswahl ist in fast jeder Region groß und die Preisunterschiede zwischen den Anbietern liegen nicht selten über 10%, bei identischer Versorgungsleistung.
Bereits im Gasjahr 2015 hätte der Gastarif auf einen Wert von deutlich unter 6 ct/kWh abgesenkt werden müssen. Sämtliche Versorger rühmen sich zwischenzeitlich, dass sie bereit ab 2014 die Tarife verbilligt hätten. Tatsächlich verblieb der durchschnittliche Tarif aber in 2014 praktisch unverändert (bei durchschnitlich 6,52 ct/kWh).
Die Margenausweitung in der Versorgungswirtschaft liegt ggü. 2013 bei sage und schreibe
1,30 Mrd. Euro - und der Gesamtnachteil der Verbraucher unter Berücksichtigung des Umsatzsteuereffekts bei
1,54 Mrd. Euro.
Quelle:
EnergyComment GEB Nr. 126P.S.: Ein hochbezahlter Bundesrichter, der in der Art
Tibetischer Gebetsmühlen ständig in seinen Entscheidungen Formeln wiederholt, ein angemessenes und transparentes Preisanpassungsrecht müsse zur Sicherstellung eines wechselseitigen Interessenausgleichs verhindern, "dass es dem Versorger ermöglicht werden soll, seine Magen auszuweiten", der sollte für die Verleihung des Friedensnobelpreises vorgeschlagen werden.
Mit solchen Hohlfrasen, wie sie der 8. ZS-BGH ständig wiederholt, kann mangels Glaubwürdigkeit in dieser schwierigen Strukturproblematik kein Rechtsfrieden hergestellt werden.
Dennoch wünsche ich allen Listenteilnehmern ein gutes und gesundes Neues Jahr 2016.