Hier noch ein paar Ideen meines neuen (hier im Forum hier und da umstrittenen) Versorgers für Gas und Strom Grünwelt (Stromio), der eine mir noch nicht bekannte „Zauberformel“ zur Erzielung von Zinserträgen (wo legt der das Geld bloß an?) aus Abschlagserhöhung wegen des kommenden Schaltjahres 2016 gefunden hat.
Zitat von bolli in Antwort‘7
……….. Es wird ein Lastprofil für jeden Monat bezogen auf die Gebiete der Vertragspartner (Verbraucher) angewendet, welches einen DURCHSCHNITTSWERT darstellt, und was gem. EnWG in Ordnung ist…………. Für die zukünftigen Sommermonate ist das Lastprofil natürlich geringer. ………
Im Zweifelsfall können Sie ja mal bei Ihrem Netzversorger nachfragen, wie das Lastprofil für Ihren Wohnort aussieht und das mit den Berechnungen vergleichen. Des weiteren dürfen Sie ja auch den Versorger mal nach seiner "Zauberformel" für die neuen Abschläge befragen.
Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43
und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von ZEHN Monatsabschlägen gefordert.
Das sollte sich dann ja MINDESTENS in der Berechnungsformal für den Erstabschlag "wiederfinden" lassen. Ansonsten muss man VOR Vertragsabschluss nach solchen Einzelheiten fragen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, muss man einen anderen Versorger auswählen.
Beim Gas (Lieferbestätigung vom 08.12.2015 ab 13.01.16 mit 12! Abschlägen) wurde der von mir angegebene Verbrauch von 29.500 kWh wegen des Schaltjahres auf 29.656 kWh erhöht, wobei wohl auch die Tatsache, dass der 29.02.2016 noch in die kalte Winterzeit fällt, Berücksichtigung findet.
Berechnung 29.500 x 366/365 = 29.581 kWh – berechnet 29.656 kWh
Das ergibt eine um 7,74 € höhere Abschlagssumme, allerdings wegen Ab- bzw. Aufrundung den gleichen Abschlagsbetrag von 156,00 € - also ‚is nix‘ mit exorbitanten Zinsgewinnen.
Beim Strom sieht es dann so aus (Lieferbestätigung vom 21.12.15 zum 01.02.16 mit 12 Abschlägen. Erhöhung des angegebenen Verbrauchs von 6.700 kWh auf 6.722 KWh
Berechnung 6.700 x 366/365 = 6.718 kWh – berechnet 6.722 kWh
Das ergibt eine um 4,17 € höhere Abschlagssumme. Dadurch erhöht sich der Abschlag wegen der Aufrundung bzw. Abrundung um
einen EURO auf (zufällig auch) 156,00 €.
Es muss dann wohl auch beim Strom Lastprofile geben, weil der Schalttag ja in den (noch) dunklen Monat Februar fällt und man den zunehmenden Einsatz von Diodenglühlampen wohl noch nicht berücksichtigen muss und der Kunde ja in den Wintermonaten auch länger am Computer sitzt.
Also mich stört das nicht weiter, obwohl ----steht das vielleicht sogar in den AGBs, die man natürlich auch diesbezüglich von vorne bis hinten genau durchgelesen hat?
Aber erklärt mir mal jemand, warum er bei dem Ansatz der Jahresbeträge der Grundpreise für Gas (214,41 €) und Strom 302,48 €) nur von 365 Tagen ausgegangen ist?
Ich bin mir sicher, dass er in den Jahresrechnungen von 366 Tagen ausgehen wird und sogar darf(?).
Aber warum nicht auch hier die Zinsgewinne mitnehmen. Bei Millionen Kunden kommt da was zusammen!
berghaus 21.12.15