Nach Mitteilung einer
Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (
außerordentliches Kündigungsrecht). Schauen Sie diesbezüglich mal in Ihre AGB zu dem Vertrag.
Darüber hinaus ist zu vermuten, dass die Preisanpassungsklausel in Ihrem Sondervertrag möglicherweise unwirksam ist, da sie nicht den Kriterien entspricht, die der BGH für solche Klauseln aufgestellt hat (es ist bisher noch kein Fall bekannt, in dem die Wirksamkeit einer verwendeten Klausel höchstrichterlich festgestellt wurde

). Insofern würden dann weiter die alten Preise gelten, wenn Sie nicht mit den neuen Preisen einverstanden sind und dieses schriftlich mitteilen.
Insofern würde ich der Preisanpassung zum 01.12. widersprechen, die Einzugsermächtigung widerrufen und eine eigene Rechnung mit den ursprünglich vereinbarten Preisen aufmachen (natürlich leider ohne Boni, Strafe muss sein

). Dabei würde ich auf der Basis des letztjährigen Verbrauchs eine Gesamtsumme für das kommende Jahr errechnen, auf deren Basis ich die zukünftigen Abschläge berechne. Das alles würde ich dem Versorger mitteilen. Und dann werden Sie sehen, was der macht.
ABER: Das alles ist aus meiner Sicht hinfällig, wenn die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts noch nicht abgelaufen ist (und das sollte bei Ihnen der Fall sein).
Wenn dem so ist, schicken Sie denen die Kündigung zum Ablauf des 30.11. (also in jedem Fall VOR Wirksamwerden des verlängerten Vertrages mit den höheren Preisen) per Einschreiben/Einwurf (Sendungsverfolgung Online unter
www.post.de Sendungsverfolgung Zustellhinweis ausdrucken). Setzen Sie eine Antwortfrist von max. 7 Tagen und ggf. schicken Sie es parallel auch per email.
Mal sehen, was der Versorger dann macht.