Hallo,
angesichts einer möglichen Liefersperre möchte ich vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegen, gleichzeitig mit dem Antwortschreiben an den Versorger.
Ich habe hier im Forum gesucht und immer nur vom "zuständigen Amtsgericht" gelesen. Ist es sicher, wenn ich die Schutzschrift bei dem für meinen Landkreis zuständigen Amtsgericht hinterlege oder könnte der Versorger genauso gut beim Landgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen? Oder bei dem am Firmensitz zuständigen Gericht?
Wenn ich im Web suche zu dem Thema, dann lese ich, dass es offenbar grundsätzlich keine feste Zuständigkeit bei einstweiligen Verfügungen gibt.
Wenn der Versorger den Antrag nicht bei meinem Amtsgericht stellt, dann ist es ja sinnlos... bei Zuständigkeiten ist unser Rechtssystem doch sonst immer so eindeutig...
Sollte man vielleicht im Antwortschreiben an den Versorger das Hinterlegen der Schutzschrift mit Nennung des Gerichtes erwähnen?
Grüße,
Martinus11