Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Entscheidung von heute 28.10.2015 i.Sa. Gas
userD0010:
@Black
Zitat:
Ich finde es übrigens nicht verwerflich wenn ein Richter Vorträge hält, in denen er erläutert, wie man sich bei der Vertragsgestaltung rechtmäßig zu verhalten habe.
Zitat Ende
Da hab ich doch tatsächlich gemeint, dass die Richter am BGH dort hauptberuflich tätig sind und im Übrigen dort auch nicht mit Almosen abgespeist werden, so dass sie durch Vorträge sich ein kleines Zubrot verdienen müssen. Es sei denn, dass sie in ihrer äußerst knappen Freizeit auch noch gern eine solche ehrenwerte Rechtsberatung in der Gestaltung von Verträgen tätigen bzw. getätigt haben.
Da Ihnen offenbar ein Richter mit dieser Sondertätigkeit bekannt ist, dürfte nun die Vermutung der Wiederholung erlaubt sein..
Black:
--- Zitat von: h.terbeck am 04. November 2015, 19:57:46 ---Da hab ich doch tatsächlich gemeint, dass die Richter am BGH dort hauptberuflich tätig sind und im Übrigen dort auch nicht mit Almosen abgespeist werden, so dass sie durch Vorträge sich ein kleines Zubrot verdienen müssen. Es sei denn, dass sie in ihrer äußerst knappen Freizeit auch noch gern eine solche ehrenwerte Rechtsberatung in der Gestaltung von Verträgen tätigen bzw. getätigt haben.
Da Ihnen offenbar ein Richter mit dieser Sondertätigkeit bekannt ist, dürfte nun die Vermutung der Wiederholung erlaubt sein..
--- Ende Zitat ---
Es ist durchaus üblich, dass Richter neben ihrer Richtertätigkeit gelegentlich Fachvorträge halten, Bücher schreiben oder z.B. Artikel in einer Zeitschrift verfassen (wie BGH Richter Fischer in seiner Kolumne für die ZEIT). Hierfür bedürfen sie aber meines Wissens nach einer Genehmigung. Weshalb so etwas den Verdacht begründen sollte, dass der entsprechende Richter seinem Hauptberuf nicht ordentlich nachgeht erschließt sich mir nicht.
RR-E-ft:
Wolfgang Ball ist im Ruhestand.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-53364531.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/richter-nebenjobs-im-fokus-der-lobbyisten-a-519373.html
DieAdmin:
Zu dem Urteil dürfte die heutige Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. interessant sein:
Bund der Energieverbraucher schaltet Bundesverfassungsgericht ein
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1700/?contId=16285#con-16285
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