Hallo,
bereits vor einigen Wochen habe ich zum Thema Thermischer Faktor einen Beitrag eingestellt, nun habe ich von meinem Energieversorger
ein Infoblatt zur Berechnung des thermischen Faktors bei der Gasabrechnung erhalten.
Darin wird festgestellt, dass im Sinne einer größtmöglichen Abrechnungsgenauigkeit bereits seit 25 Jahren die thermische Gasabrechnung durchgeführt wird. Bei der Umrechnung Verbrauchsmenge in Wärme (kWh) wird sowohl die Gastemperatur als auch die Höhenlage der Verbrauchsstelle angemessen berücksichtigt. Dabei wurde die Gastemperatur gemeinsam mit den Eichbehörden, der Bundesanstalt in Braunschweig sowie dem DVGW auf 15 Grad festgelegt. Geliefert wird laut Versorger Erdgas mit einem gewogenen Jahresbrennwertmittel von Hs,n 11,1292 kWh/cbm und einem Ruhedruck von 22 mbar. Die zur Feststellung des Jahres-Brennwertmittels erforderlichen und sich monatlich ändernden Abrechnungsbrennwerte werden vom Vorlieferanten zur Verfügung gestellt. Der vorgenannte Wert gilt lt. Infoblatt bis einschließlich September 2006!
Aus den Daten, die sich aus den Luftdruckwerten und den Temperaturwerten errechnen, ergibt sich eine sogenannte „z-Zahl“ von 0,90748134, die das Verhältnis Normvolumen zu Betriebsvolumen darstellt. Diese z-Zahl wird mit dem Brennwertmittel Hs,n multipliziert, hier kommt bei mir ein Wert von 10,09954132 kWh/cbm heraus, der auf 10,0995 gerundet wird, und so steht es auch in dem Infoblatt
Nun habe ich in meiner Jahresabrechnung die Abrechnungsmenge nachgerechnet. Dabei ergibt sich aus den Werten, die in der Rechnung angegeben sind, ein niedrigerer kWh-Wert als der Energieversorger ausrechnet, mit einer Differenz von 1 kWh zwar sehr gering, aber doch vorhanden. Nun schreibt mein Energieversorger auf meinen Einwand der fehlerhaften Berechnung, dass der Wert für den thermischen Faktor bei der Berechnung auf 10,100 kaufmännisch gerundet wird und danach mit der Verbrauchsdifferenz multipliziert wird. Dieses Ergebnis wird dann wieder kaufmännisch gerundet und somit ergibt sich dieses unterschiedliche Resultat. Nachvollziehbar ist dieses Resultat aus den Rechnungsdaten allerdings nicht, da hier die Zählerdifferenz mit 0,90748134 und mit 11,1292 multipliziert wird und nicht mit 10,100.
Wie soll ich also meine Rechnungsdaten kontrollieren? Ist eine Rundung von mehreren Ergebnissen innerhalb einer Berechnung eigentlich zulässig? Hat jemand im Forum Erfahrungen mit dieser Berechnungsmethode? Die Differenz ist zwar sehr gering, aber \"Kleinvieh macht auch Mist\", sprich bei jedem Verbraucher 1 kW mehr ist auch viel Geld.