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Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1.000 Metern von Windrädern zu Siedlungen in Hessen ist rechtens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Mittwoch eine Klage eines Unternehmens aus Osthessen zurück (Urt. v. 23.09.2015, Az. 4 C 258/14.N).
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