Liebe Energieverbrucher,
aktuell recherchiere ich für einen Beitrag zum Thema Konzessionsabgabe bei Besitzern von PV-Anlagen, die keinen Eigenverbrauch vorsehen. Aus hiesiger Sicht gibt es keine Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Abgabe auf Strom, welcher physisch nicht durch das öffentliche Stromnetz (Flurstück und unmittelbare Nachbarschaft) geflossen ist.
Gibt es hierzu bereits irgendwo eine Diskussion? Beurteilung?
Danke & Gruß,
Thorsten
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