Hallo!
Für diesen Tank besteht eine Prüfpflicht. Der Tank ist ein Druckbehälter und damit eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und muß auch auf Grundlage der Regularien der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden, da der Tank eine Anlage mit sehr hohem Gefährdungspotential darstellt. Zu diesen Regularien zählt insbesondere auch die Einhaltung der maximalen Prüffristen, insbesondere für die 10jährige TÜV-Prüfung.
Der Tank MUß also fristgerecht geprüft werden. Daran führt kein Weg vorbei.
Für die Einhaltung der Prüffrist und die rechtzeitige Beauftragung der TÜV-Prüfung ist immer der Eigentümer des Tanks zuständig. Ob der Eigentümer des Tanks Sie sind oder ob das der Gasversorger ist, müssen Sie wissen. Das steht irgendwo in Ihrem Vertrag.
Derjenige, der die TÜV-Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen läßt, macht sich strafbar. Wenn der Gasversorger der Eigentümer ist, macht der sich strafbar, wenn er den Tank nicht fristgerecht prüfen läßt. Wenn Sie der Eigentümer sind, machen Sie sich strafbar. Wenn der Tank dem Gasversorger gehört, steht mit Sicherheit irgendwo in Ihrem Vertrag eine Klausel, daß Sie dem Gasversorger jederzeit auf Verlangen Zugang zu dem Tank ermöglichen müssen, damit er etwaige Mängel beheben und die Prüfungen, insbesondere die TÜV-Prüfung, durchführen lassen kann.
Ob die Kosten für die 10jährige TÜV-Prüfung von Ihnen zu tragen sind oder vom Gasversorger, können auch nur Sie wissen. Dazu müssen Sie in Ihrem Vertrag nachlesen (sofern Sie mit dem Gasvesorger einen abgeschlossen haben). Es gibt die verschiedensten Verträge bei den unzähligen Gasversorgern. Bei manchen sind die TÜV-Prüfkosten in der Miete mit drin, bei anderen wieder nicht. Bei manchen sind Kosten für die Behebung von Mängeln, die der TÜV feststellt, in der Miete mit drin, bei anderen wiederum nicht. Wie gesagt hängt das vom Vertrag ab.
Den Tank einfach noch ganze 2 Jahre lang weiterlaufen zu lassen, ohne daß die TÜV-Prüfung durchgeführt wird, wird nicht funktionieren. Der wird Ihnen vorher irgendwann zwangsstillgelegt. Die Prüffristen müssen eingehalten werden.
Falls Sie den Tank wirklich loswerden wollen, denke ich, daß Sie keine Angst haben müssen wegen der Zugänglichkeit für LKW und Kran.
Der Tankwagen ist auch mindestens ein 7,5Tonner oder 12Tonner. Und der muß ja zum Tanken auch irgendwie mal dahin gekommen sein. Und irgendwie muß der Tank ja auch mal da hin gebracht worden sein, als er aufgestellt wurde.
Die LKWs, mit denen die Tanks transportiert werden, haben übrigens in der Regel auf dem Fahrzeug einen kleinen Kran montiert, mit dem die den Tank aufladen können. Da muss also in der Regel nicht extra ein Autokran hinkommen, sofern der Tank nicht gerade 30 Meter vom Weg entfernt steht. Und es ist ja nun auch nicht gerade ein 40-Tonnen-Lastzug nötig, um einen Gastank abzuholen, der maximal 2 Tonnen wiegt. Da reicht ein kleinerer LKW (wie gesagt 12Tonner mit eingebautem Kran).
So ein LKW mit Kran sieht so ähnlich aus wie die LKW, die zu den Leuten nach Hause kommen, wenn die denen Pflastersteine oder Dachziegeln auf Paletten anliefern. Einfach mal die Google-Bildersuche bemühen (Stichwort: LKW mit Kran).
Mit bestem Gruß
TÜV-SV