Aus meiner Sicht stellt sich das so dar : Der Stromzähler war keinem Mieter zugeordnet. Also war Vermieter V zuständig. Genau wie bei einer leerstehenden Wohnung. Die Stadtwerke halten sich also an ihn. V hat vermutlich Mahnungen bekommen und sich nicht zuständig gefühlt, weil er ja MD auf die Anmeldepflicht hingewiesen hatte. Richtig wäre es gelaufen, wenn V sich nun diesbezüglich an ML und MD gewandt hätte. Dann hätte man alles klären können. V muss aber ein ganz schön dickes Fell haben, wenn er auch bei Androhung der Sperrung keinen Kontakt zu MD/ML aufnahm. Da S hat keine Reaktion auf die Mahnungen bekommen hat, wurde gesperrt. Daher sind die Mahngebühren und Sperrkosten gerechtfertigt. Diese werden V in Rechnung gestellt und der holt sie sich von MD und ML zurück. Auch nachvollziehbar. Da S keine Kenntnis von der Vermietung hatte, bestand auch kein Anlaß, nach den Namen der Mieter zu fragen. Ist auch nicht die Aufgabe von S. Die Kosten und Gebühren sind also m.E. dem Grunde nach gerechtfertigt. MD und ML müssen wohl leider zahlen. V kann man höchstens den Vorwurf machen, nicht bei den Mietern nachgefragt zu haben, als S Mahnungen schickte. Das ändert aber nichts. Man müsste nur prüfen, ob V tatsächlich Zahlungsaufforderungen und die Sperrandrohung von S bekommen hat. Ist das nicht der Fall, hätte auch nicht gesperrt werden dürfen. Optimal wäre es, wenn V und MD/ML sich die Kosten teilen würde. Schuld haben alle.