Energiepreis-Protest > eprimo
Preisgarantie bis 31.7.2018
Energieverbraucherin:
Hallo ins Forum,
mein aktueller Gaslieferant bietet mir eine 3-jährige Preisgarantie bis zum 31.7.2018 an.
Die Kilowattstunde würde dann 4,71 Cent kosten und der Grundpreis beträgt 273,70/Jahr.
Wie ist hier Eure Meinung? Interessantes Angebot? Oder werden in naher Zukunft fallende Gaspreise erwartet?
Gruß
E.
ER-GO!:
@Energieverbraucherin und @all
„Die Kilowattstunde würde dann 4,71 Cent kosten …“
Bitte und Danke für Antwort: Um welchen Gasversorger handelt es sich?
und
„… werden in naher Zukunft fallende Gaspreise erwartet?“
Gute Frage, die auch hier auf Antwort wartet (denn …)
... auch die Stadtwerke Kulmbach bieten wieder einen „Konstanten“ an, diesmal mit 3 Jahren Laufzeit (und Preissicherheit - allerdings mit Einschränkung = s.u. *), und mit einem um 0,53 Ct/kWh höheren Arbeitspreis als bei o.g. Anbieter:
WERBUNG für GasFIX - Hier Flyer https://www.stadtwerke-kulmbach.de/fileadmin/content/default/Erdgas/Gasfix/SWKU_Flyer_GASfixGASflex2015_DINlang_4c_20150702.pdf
Gasfix – das erfolgreiche Rezept für Preissicherheit und Stabilität.
Planungssicherheit
Vom 01.10.2015 bis 30.09.2018 erhalten Sie wieder Planungs- und Preissicherheit.
Der Arbeitspreis beträgt unverändert 5,24 Ct. / kWh* (inkl. Umsatzsteuer).
Preisstabilität
Arbeitspreis und monatliche Kosten können in den Tarifen sowohl steigen als auch sinken. Mit dem Gasfix sind Sie, im Vergleich zum Gasflex (ANM.: einem „Nichtkonstanten), vor steigenden Bezugskosten geschützt, profitieren aber nicht von sinkenden Bezugskosten.
*) Eine Anpassung erfolgt lediglich bei Änderung von gesetzlich verursachten Kosten wie Steuern oder Abgaben.
Gruß
Energieverbraucherin:
EPRIMO.
Wie hoch ist denn der monatl./jährl. Grundpreis im "Kulmbacher GASfix" Tarif?
Gruß
E.
ER-GO!:
Hallo, @Energieverbraucherin,
danke :-)
vielleicht ist der Grundpreis derselbe wie in der (ggf.) "vorausgegangenen" Tarifeinordnung (?);
bspw. war dieser u.W. im (Sonder-)tarif "Heizgas" und "Vollversorgung" mtl. 18,25 EUR brutto = 219,00/p.a.).
Gruß
Nachtrag/Information @Stadtwerke Kulmbach-Kunden:
Die noch im Jahr 2011 als II. Sondertarife -wie o.g. ausgewiesen- wurden (spätestens 2013) 'klammheimlich' unter I. Allgemeine Preise geschoben (also Grundversorgung)
- s. Tarifbestimmungen:
https://www.stadtwerke-kulmbach.de/fileadmin/content/default/Erdgas/Preise_Versorgung/allgemeine%20tarifbestimmungen%20und%20tarife%2001.01.2013.pdf
Gruß
bolli:
Aus einem Sondervertrag kann man wohl nicht "klammheimlich" in die Grundversorgung 'verschoben' werden. Der Sondervertrag ist vom Versorger INDIVIDUELL gegenüber jedem einzelnen betroffenen Kunden zu KÜNDIGEN. Da läuft also rechtswirksam nichts "klammheimlich".
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