@Cremer
Aus dem Tortendiagramm kann man auch nicht herauslesen, dass der Gaspreis vorrangig (\"vor allem\") aus Gewinnen besteht. Ihre Aussage \"Auf alle Fälle....\" werden Sie deshalb schlecht belegen können.
Es steckt natürlich ein Gewinn drin.
Jedoch wird aus dem Tortendiagramm nicht ersichtlich wieviel.
Nachdem man sich in Hamburg so ziert, erwartet ja auch niemand, dass das entsprechende Tortenstück explizit ausgewiesen wird, damit Kritiker ggf. rufen, es sei (viel) zu groß.
Ehrlicherweise weiß man nur, dass ein Gewinn in die Preise einkalkuliert sein muss und einkalkuliert ist. Zu dessen Höhe oder prozentualem Anteil am Gaspreis ist - jedenfalls den Verbrauchern - nichts bekannt.
Man kann allenfalls Vermutungen anstellen.
Soweit diese jedoch nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, handelt es sich auch dabei um \"Spookenkiekerei\".
Gerade weil das so ist, bedarf es ja überhaupt der Offenlegung der Preiskalkulationen.
Dabei muss offen gelegt werden, wie hoch der Gewinnanteil am Preis ist, um zu prüfen, ob dieser angesichts der gestzlichen Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung angemessen ist oder nicht.
Mit anderen Worten:
Aus dem Tortendiagramm ergibt sich nicht wirklich ein Informationsgehalt.
Denn wer die bekannten Konzessionsabgaben und Steuersätze von den bekannten Preisen abzog, hatte schon immer den gleichen Informationsgehalt.
Ganz entscheidend ist nun, in welche Teilstücke das 71 %- Tortenstück weiter zerteilt werden muss.
In einer sachlichen Auseinadersetzung können wir die Aussagen treffen, dass aufgrund vielerlei Umstände erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die einkalkulierten Gewinne lediglich dem entsprechen, was die Rechtsprechung für angemessen hält.
Mehr wissen wir schon nicht.
Um den entsprechenden Erkenntniszuwachs geht es gerade.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt