Energiebezug > Gas (Allgemein)

Versteckte Preiserhöhung ?

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Christian Guhl:
Nur begeht der Versorger einen Abrechnungsbetrug, wenn er diese Methode wählt. Ich glaube, das trauen sich heutzutage nicht einmal diese Herrschaften. Schließlich kann man alles nachvollziehen und wenn sich ein Wert, aus dem sich die Zustandszahl berechnet, plötzlich ändert, sind doch Nachfragen vorprogrammiert. Einfacher wäre es den physikalischen Brennwert zu manipulieren. Der wird durch automatische Messstationen alle paar Minuten gemessen und dann daraus ein Durchschnittswert gebildet. Wer will diese tausende von Daten kontrollieren ?

userD0010:
@Christian Guhl
Die von mir zuvor zitierte Antwort meines bisherigen Energieversorgers liegt mir im Original noch immer vor. Daraus resultiert ja nun meine erneute Frage, ob durch diese Methode nicht eine unbeachtete Preiserhöhung dem Kunden untergeschoben wird. Denn ich vermute, dass die Wenigsten sich derartige Zahlenspielchen genau ansehen werden.

Christian Guhl:
Natürlich ist möglich, mit dieser Methode die Preise in die Höhe zu schrauben.
Der normale Bürger wird das nicht merken. Wenn dass aber rauskommt, kann der Energieversorger seinen Laden dicht machen. Wenden Sie sich doch mal ans Eichamt. Vielleicht gibt es da ja einen engagierten Mitarbeiter, der der Sache nachgeht. Auch eine gute Möglichkeit ist die örtliche Presse. Zu guter Letzt bleibt noch die Schlichtungsstelle.

userD0010:
@Christian Guhl
Diese vermutete Methode der "Preisgestaltung" ist dokumentierbar, nicht nur anhand hier vorliegender Jahresrechnungen meines Energieversorgers. Damit ist es aktenkundig, was aber garantiert nicht dazu führen wird, dass der Energieversorger seinen Laden deshalb dichtmachen kann oder wird.
Ob Eichamt oder PTBm alle haben sich szt. herausargumentiert.
Wie man seitens meines Energieversorgers in 2007 reagiert hat, sei auszugsweise wie folgt offengelegt:
"gern erläutern wir Ihnen, wie es zu unterschiedlichen Umrechnungsfaktoren kommen kann:
WAS BESAGT DER ERDGAS-UMRECHNUNGSFAKTOR?
Der Wärmeinhalt des an Sie geilieferten Erdgases kann sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist es erforderlich, die am Zähler gemessenen Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen.
Bei der Berechnung werden berücksichtigt
- der Brennwert des am Ort gelieferten Erdgases
- die Höhenlage des Ortes
- der Überdruck des Gases am Gaszähler
- eine mittlere Gastemperatur von 15 Grad C.
Die Gasabrechnung erfolgt auf der Grundlage der technischen Regel des Deutschen  Veeins des Gas- und Wasserfachs. Die hier festgelegten Verfahren sind mit den Eichverwaltungen der Länder und der PTB abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung ujnterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes."

Eine gezielte Anfrage bei der PTB ergab u. a. folgende Antwort:
""Unterschiede im Umrechnungsfaktor innerhalb eines Ortes können auftreten, wenn es in dem Orte große Höhenunterschiede gibt. Wer oben wohnt, bekomt mit 1 Kubikmeter weniger Eergieinhalt geliefert als derjenige, der unten wohnt, weil oben die Luft und somit auch das Gas unter niedrigerem Druck vorliegt.
Eine zweite mögliche Ursache für Unterschiede liegt vor, wenn der lokale Gasversorger Erdgas aus unterschiedlichen Quellen bezieht. Wenn diese Gase deutliche Unterschiede im Brennwert aufweisen, dann muss das Gasnetz derartl in Teilbereiche getrennt sein, dass jedem Kunden eindeutig eine Gassorte  und somit ein Brennwert zugeordnet werden kann.""

Da nicht nur mein direkter Nachbar (35 Meter Abstand) einen anderen Umrechnungsfaktor des gleichen Lieferanten in seiner Abrechnung über mehrere Jahre auswies, habe ich im Nachbarort bei zwei Bekannten, die auf gegenüberliegenden Straßenseiten bei gleicher Höhenlage wohnen, deren Rechnungen verglichen mit folgendem Ergebnis:
bis 2004            9,4884         zu   9,5042
bis 12/2005        9,4864         zu   9,4900
bis 01/2006        9,5020          zu   9,4900
bis 03/2006         9,5029         zu    9,5250
Anzumerken ist, dass  beide Erdgaskunden auch beim gleichen Versorgungsunternehmen ihr Erdgas bezogen, die Höhenlage der jeweiligen Grundstücke gleich und es sich bei Beiden um EFH handelte.

Dass auf dahingende Klärungsanfragen keine Antwort erfolgte, sei lediglich angemerkt

Und die örtliche Presse wird einen Teufel tun, etwas gegen den Energieversorger zum Besten zu geben, wo dieser doch durch relegemäßige Presse und Anzeigen ein ordentliches Zubrot liefert, das man wohl nicht zu stören beabsichtigt.

Christian Guhl:
Es dürfen hier nicht Brennwert und Zustandszahl durcheinandergeworfen werden. Der Brennwert kann durchaus auch gegenüber dem Nachbarn abweichen. Da es ein Durchschnittswert ist, kommt es darauf an, wann wieviel Gas entnommen wurde. Vielleicht hat ein Nachbar gerade in einem Zeitraum, an dem eine besonders hohe Qualität an Erdgas im Netz war, besonders viel entnommen und schon ist der Abrechnungsbrennwert bei ihm höher. Dem gegenüber ist die Zustandszahl eine feste Größe. Ihr Energieversorger hat doch mitgeteilt : Höhenlage,Druck, Temperatur. Da die Temperatur immer mit 15 Grad C angenommen wird, der Gaszähler einen konstanten Druck hat und die Höhenlage des Ortes sich höchstens durch tektonische Plattenverschiebungen ändern kann, würde ich jetzt nachfragen, welche der drei Größen sich denn verändert hat. Ich habe doch richtig verstanden, dass die Zustandszahl sich bei ein- und derselben Verbrauchsstelle erhöht haben soll ? Bei unterschiedlichen Abnehmern kann es zu anderen Zustandszahlen kommen, wenn z.B. der Gaszähler einen anderen Druck hat (welchen Druck er hat, steht drauf) oder, wie die PTB schreibt, große Höhenunterschiede vorliegen. Der Versorger ist nach EnWG verpflichtet, verständliche Abrechnungen zu machen. Bezweifeln Sie die Richtigkeit der Abrechnung und weigert sich der Versorger das aufzuklären, ist das ein Fall für die Schlichtungsstelle. Da es praktisch nicht möglich ist, dass die Zustandzahl sich ändert, würde ich sogar davon ausgehen, dass hier ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der zur Verweigerung der Bezahlung berechtigt.

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