Energiebezug > Gas (Allgemein)

Versteckte Preiserhöhung ?

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userD0010:
@Christian Guhl
während ab 2010 die Zustandszahl gleich blieb mit 0,9609, veränderte sich der Brennwert von Jahr zu Jahr wie folgt:
2010   9,796
2011   9,818
2012    9,868
2014     9,882

Vor 2010 zeigte die Jahresabrechnung lediglich einen sog Umrechnungsfaktor, der allerdings sich auch jährlich nach oben veränderte.

Ich habe in meinem Kommentar zur letzten Abrechnung auf die geänderten Brennwerte hingewiesen und auch angemerkt, dass m.E. durch dessen Anhebung mein Gesamtpreis sich um ca. 8 % erhöht habe, was bitte zu klären wäre.

bolli:
Das ist genau das, was @Christian Guhl meinte. Man muss die Begriffe klar auseinander halten.

Oben sagen Sie


--- Zitat von: h.terbeck am 11. Juni 2015, 17:00:02 ---Der Preis je kWh Gas ist  -wie im Vorjahr-  gleichgeblieben.
ABER:  trotz gleichem Abrechnungsbrennwert wurde die sog. Zustandszahl von 9,882 auf 10,048 angehoben., also ein fast 8 Prozent höherer Preis generiert.
Muss eine derartige Umwegs-Preiserhöhung nicht vorher angekündigt werden?

--- Ende Zitat ---

Und nun schreiben Sie


--- Zitat von: h.terbeck am 14. Juni 2015, 15:05:02 ---@Christian Guhl
während ab 2010 die Zustandszahl gleich blieb mit 0,9609, veränderte sich der Brennwert von Jahr zu Jahr wie folgt:
....
2014     9,882

--- Ende Zitat ---
Wir sind uns also jetzt einig, dass wir über den Brennwert reden und nicht über die Zustandszahl ?

userD0010:
Wir reden immer noch über die sog. Zustandszahl, die Jahr für Jahr verändert wurde.

Christian Guhl:

--- Zitat von: h.terbeck am 14. Juni 2015, 15:05:02 ---während ab 2010 die Zustandszahl gleich blieb mit 0,9609

--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: h.terbeck am 15. Juni 2015, 10:51:00 ---Wir reden immer noch über die sog. Zustandszahl, die Jahr für Jahr verändert wurde.

--- Ende Zitat ---
Ich gebs auf !

wechselprofi:
Ein Gaslieferant legt Brennwert und Zustandszahl nicht selbst fest, sondern dazu ist nur der für die Versorgungsstelle zuständige Ausspeisenetzbetreiber authorisiert. Der Lieferant muss durch den Netzbetreiber authorisierte Werte bei der Abrechnung verwenden. Dafür gibt es eine verbindliche technische Norm (G685). Der Anforderungsprozess wird durch die Marktkommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber unterstützt.
Die Zustandzahl ändert sich für eine Verbrauchsstelle eigentlich nicht, es sei denn, der Netzbetreiber hat Gründe den bisherigen Näherungswert durch einen "genaueren" zu ersetzen.
Am Besten fragt man die technischen Abrechnungsdaten Brennwert und Zuistandszahl beim Netzbetreiber unter Angabe des Abrechnungszeitraumes und der eigenen Adresse an und vergleicht die Werte mit der Abrechnung.
Komplizierter wird es, wenn der Netzbetreiber für Teilzeiträume des Abrechnungszeitraum unterschiedliche Brennwerte liefert. Dann wird es komplizierter, weil dann eine entsprechende Verbrauchsaufteilung vorgenommen werden muss. Dazu werde ich mich nur einlassen, wenn es unbedingt notwendig ist.

 
 

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