Meldung der VZ NRW (Stand 02.08.2017):
Stromdiscounter "almado-ENERGY": Probleme mit der Bonus-Zahlung...
In einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 05. Mai 2017 (AZ: 6 U 132/16; Vorinstanz LG Köln, Urteil vom 27. Juli 2016, AZ: 26 O 505/15) der 365 AG die Verwendung von sieben AGB-Klauseln untersagt, ohne die Revision zuzulassen. Formal ist das Verfahren noch nicht beendet. Denn die 365AG hat gegen die Nichtzulassung der Revision Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
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http://www.verbraucherzentrale.nrw/almado