@uwes, und andere,
aber auf diese Klausel ist ja der Richter gar nicht eingegangen, er hat sie gar nicht erwähnt.
Er ging in der Verhandlung und der Urteisbegründung nur auf Pkt. 1(2) der AGB ein, dass die Belieferung von PVA`s mit Einspeisung ins Netz und Eigenversorgung im Haushalt standardmäßig nicht angeboten wird.
Man hatte mir aber trotzdem mit Wissen dieses Faktes den Vertrag incl. Neukundenbonus angeboten.
Viele Grüße fred