Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado-ENERGY berechnet plötzlich eine Grungebühr

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Orchidee2015:
Ich habe folgendes an Almado geantwortet:

********
Guten Tag,

Ihr Entgegenkommen kann ich leider nicht ganz nachvollziehen.

Sie bieten mir eine Grundgebühr Anpassung von 13,95 € / Monat ab den 01.05.2014  - bis wann?
Alternativ gewähren Sie mir ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum 15.06.2015. Wie wird dann der Verbrauch abgerechnet ? Muss ich trotzdem dann das volle Paket für ein drittes Jahr bezahlen?

Mein Lösungsvorschlag sieht folgendermaßen aus:

1.   Sie bestätigen mir ab den 01.05.2015 bis 30.04.2016 die Grundgebühr von 13,95 € / Monat ohne weitere Erhöhungen der Grundgebühren, inklusive den Verbrauch von 0,2290 cent/kWh.
oder
2.   Alternativ räumen Sie mir die Sonderkündigung zum 15.06.2015 ein - mit der anteiligen Berechnung der Grundgebühr von 13,95 € /Monat ab den 15.05.2014 bis 15.06.2015 und lösen das Paket auf, sodass mir nur den tatsächlichen kW Verbrauch bis zum 15.06.2015 in Rechnung gestellt wird.

Bitte teilen Sie mir mit, ob wir uns auf einen meiner Vorschläge einigen können.

*****

bolli:
In dieser Antwort in der Nr. 1 ist aber der Zeitraum seit der Erhöhung bzw. der ersten Rechnung (05/2014) bis 04/2015 nicht umfasst. Dafür bezahlen Sie also die höhere Gebühr von 28,06 EUR ? Da werden die sich aber freuen.  :D

Des weiteren schrieben Sie oben, dass Sie ursprünglich einen Paketpreis hatten. Jetzt wechseln Sie auf einen Preis pro kWh. Das könnte problematisch werden. Schauen Sie mal in Ihre AGB. Dort müsste sich draus ergeben, wie sich der Vertrag verlängert. Bei Pakettarifen folgen eben meist weitere Paketverträge. Wenn Sie den Vertrag komplett zu dem halbierten Grundpreis "abwickeln" möchten, werden die Sie wahrscheinlich nicht aus dem Pakettarif raus lassen.

Aber man kann ja mal deren Antwort abwarten. Aber die Alternative 1. würde ich in jedem Fall schnellstens nachbessern, sonst gehen die auf diese ein und Sie sind die Angeschmierte.

Orchidee2015:
Lieber Herr bolli,

Sie haben Recht. ;)
Habe noch eine Anmerkung zu Punkt 1. verfasst:

*****

1.   Für den Zeitraum 01.05.2014 – 30.04.2015 wird keine Grundgebühr berechnet, nur ab den 01.05.2015 bis 30.04.2016 die Grundgebühr von 13,95 € / Monat ohne weitere Erhöhungen der Grundgebühren, zzgl. der Paketverbrauch zum Preis von 0,2290 Cent/kWh.

***
Danke für Ihre Unterstützung.

Didakt:
Dem Vernehmen nach hat sich die Userin mit dem wohlklingenden Nickname @ Orchidee2015 mit Ihrem Widerspruch gegen die genannte Verbrauchsabrechnung und die rechtsunwirksam erfolgte Preismaßnahme des Versorgers ohne Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie, Berlin, auf der ganzen Linie erfolgreich durchgesetzt. Glückwunsch hierzu.

Der Verbrauch in den zurückliegenden zwei Vertragsjahren wurde in einer korrigierten Verbrauchsabrechnung mit dem ursprünglich (vertraglich) vereinbarten Arbeitspreis unter Verzicht auf den Ansatz eines Grundpreises und ohne die Erhöhung der staatlichen Abgaben ab 2. Vertragsjahr abgerechnet. Zudem wurde die kurzfristige, außerordentliche Kündigung des Liefervertrages einvernehmlich vereinbart und vom Versorger ausgesprochen. Die reibungslose Anschlussversorgung durch einen anderen - seriösen - Versorger ist sichergestellt.
Der bis zum Vertragsende konkret anfallende Stromverbrauch in kWh wird ebenfalls mit dem o.a. AP abgerechnet.

kUtz:
Da der Beitrag relativ aktuell ist und sicher andere Erfahrungen erwünscht sind, hier mein ähnlicher Fall:

Ablauf:
Ich habe 08/2013 einen neuen Stromvertrag abgeschlossen. Pauschaltarif. Ohne Grundgebühr.
Nach dem ersten Jahr bekam ich eine korrekte Stromabrechnung inkl Festsetzung der Abschlagszahlungen ab 08/2014 in gleicher Höhe bei nahezu unverändertem Arbeitspreis. Soweit so gut. Abschläge monatlich in veranschlagter Höhe entrichtet. Nun kam eine Schlußabrechnung, allerdings tauchte in dieser noch zuzüglich eine für mich überraschende Position "Grundpreis Gesamt" auf, die sich als ca. 190 Euro Nachzahlung zu erbringen wären.
Auf Nachfrage woher denn diese Position käme, schließlich habe ich einen Pauschaltarif ohne Grundgebühr abgeschlossen, erhielt ich folgende eMail:

[EMail entfernt]

Freundlicherweise sendete man mir dieses "Preisinformationsschreiben", nochmal per eMail mit. Nach langem Suchen ist mir die Passage auf Seite 4 im Fließtext tatsächlich aufgefallen. Unter dem Umstand, daß dies quasi bereits im "Willkommenschreiben" für das mögliche zweite Vertragsjahr "angekündigt" war und zwar *offensichtlich* versteckt, und diese Grundgebühr auch in der ab dem zweiten Jahr erhobenen Abschlagszahlung nicht enthalten war (doppelt versteckt) - war mir klar: Die Sache stinkt!

Google Recherchen ergab: Masche mit System. Ich bin kein Einzelfall. Das ganze scheint Teil ihres Geschäftsmodells.

Ich widersprach also umgehend mit folgendem Wortlaut (teils von Tipps hier aus dem Forum):


--- Zitat ---Widerspruch Schlussabrechnung Rechnungs-Nr.: XXXXXXXXXX

Hiermit widerspreche ich der mir am 30.06. 2015 zugestellten Schlussabrechnung, insbesondere aufgrund der dort aufgeführten Position:
- Grundpreis Gesamt in Höhe von 167,6471 Euro zzgl Mwst.

Grund des Widerspruchs:
Der Tarif „transparent B green“ wurde als pauschal Paketpreis ohne Grundgebühr abgeschlossen und wird als solche nach wie vor vom Anbieter beworben. Auf Nachfrage nach der Position wurde ich auf ein „Preisinformationsschreiben vom 25.11.2013 und die darin mitgeteilte Anpassung des Grundpreises.“ hingewiesen. Bei besagtem „Preisinformationsschreiben“ handelt es sich jedoch um ein 6 seitiges Schreiben, mit Willkommensworten zum Vertragsabschluß, iPad Gewinnspiel, Informationen zum SEPA Verfahren, Tipps zum Stromsparen und Werbung für den guten Service des Anbieters. Die Kennzeichnung eines Preisinformationsschreibens, geschweige denn der Zweck der Ankündigung einer Tariferhöhung geht dem Schreiben nicht hervor. Die besagte Information versteckt sich auf Seite 4 von 6 im laufenden Text zwischen den genannten Schwerpunkten. Auch war die „Preis Anpassung“ kein transparenter Bestandteil der ab 01.08. 2014 vom Anbieter, auf den festgelegten pauschal Verbrauch basierenden, monatlichen Abschlagszahlungen.

Die in einem mehrseitigen Schreiben versteckte Mitteilung zur Grundpreiserhöhung verstößt gegen das Transparenzgebot lt. § 41 Abs. 3 EnWG. Darüberhinaus dürfte die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel den rechtlichen Anforderungen gem. § 307 BGB nicht genügen.

Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag storniert oder korrigiert werden kann. Nach Ablauf dieser Frist behalte ich mir vor mich mit dem Vorgang an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---


Relativ schnell (innerhalb eines Tages) erhielt ich folgende eMail, in der man mich freundlicherweise davor bewahren möchte ein Zeitaufwändiges Schlichtungsverfahren zu führen:

[EMail entfernt]

Und nochmals, wiederum keine 12h später (!) folgte eine weitere eMail, mit neu ausgestellter Rechnung, ohne die besagte "Grundgebühr" aus welcher sich noch ein Restguthaben von 15 Euro aus den Abschlagszahlungen ergibt.

[EMail entfernt]

Die Ankündigung die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten, scheint in diesem Fall der entscheidende Punkt gewesen zu sein. Wer Betroffene kennt, kann diese Erfahrung gern weiterleiten. Überraschend für mich war die Schnelligkeit und Deutlichkeit des Rückzuges. Ich hatte mit einer Reaktionszeit bis wenigstens nach dem Wochenende gerechnet ... So ist der Fall innerhalb weniger Stunden offenbar erledigt.

Widerstand gegen unlautere Geschäftsgebahren lohnt sich!

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