Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado-ENERGY berechnet plötzlich eine Grungebühr
CleverundSmart:
Hallo,
Freue mich über deinen Erfolg. Die Masche hat System. Wer solche Post bekommt, unbedingt hartnäckig bleiben es funktioniert, wie bei mir und dir.
Vorgehensweise siehe mein Post vom 20.07.2015
Lg
Clever&smart
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Speedygonzales:
Hallo zusammen,
ich wurde auch von der Grundgebühr überrascht und habe auf mein Beschwerdeschreiben exakt die gleiche Antwort wie User kUtz erhalten.
Wortwörtlich dasselbe.
Also habe ich das Schreiben von kUtz genommen (hoffe das das OK war) und es an die 365AG geschickt.
Jetzt bin ja mal gespannt ob ich die gleiche Antwort wie User kUtz auf meine Mail bekomme.
Zur Info: Bei mir wollten sie mir den Bonus im 1. Jahr verwehren da wir eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben. Dagegen hatten wir uns aber erfolgreich gewehrt und den Bonus nach langem hin und her doch bekommen.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Gruß
Speedygonzales
PS: Ich bin wieder zurück bei einem der ganz großen Versorger. Etwas teurer aber auch kundenfreundlicher. Man lernt halt nie aus das es um mehr als nur um den günstigsten Preis geht.
Speedygonzales:
Hallo zusammen,
die 365AG hat jetzt den Betrag inkl. der Grundgebühr abgebucht. Ist das rechtens?
Ich habe doch der Rechnung widersprochen.
Was meint ihr? Zurückbuchen lassen?
Gruß
bolli:
Tja, ich hätte denen ja mit dem Widerspruchsschreiben gegen die Rechnung auch gleich die Einzugsermächtigung entzogen. Dann wäre das Ganze jetzt kein Problem. So ist das Ganze nicht ganz so eindeutig. Um aber dem Geld nicht hinterherlaufen zu müssen, würde ich ggf. trotzdem zurück buchen lassen. Problem bei Ihnen ist möglicherweise, dass Sie keinen Zugangsnachweis für Ihr Schreiben haben. Insofern kann der Versorger erst mal cool behaupten, er hätte keinen Widerspruch bekommen. Ich empfehle bei solchen Schreiben immer, die 2,40 EUR für ein Einschreiben/Einwurf zu investieren und anschließend per Online-Abfrage bei post.de in der Sendungsverfolgung die Zustellung kontrollieren. Auch das ist zwar nicht hundertprozentig (da ja nur der Zugang eines Schreibens aber nicht WELCHES, bestätigt wird), aber in Ihrem Fall ist das Ganze ja auch nicht mit einer Frist verbunden, weshalb Sie bei bestreiten immer noch ein entsprechendes Schreiben nachschieben könnten.
Sie sollten denen daher bei Rückbuchung unbedingt das Schreiben nochmals zukommen lassen. Alternativ können Sie natürlich auch die Schlichtungsstelle einschalten, müssten hier aber noch etwas warten , da Sie dem Versorger 3 Wochen Reaktionszeit auf Ihre Mail geben müssen.
Speedygonzales:
Da sie meine Mail erhalten haben und darin bestätigen das sie die Beschwerde erhalten haben denke ich mal das das als Beweis reicht:
Das war meine Mail mit Widerspruch:
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren!
Widerspruch Schlussabrechnung Rechnungs-Nr.: xxxxxxxxxx
Hiermit widerspreche ich der mir am 06.08. 2015 zugestellten Schlussabrechnung, insbesondere aufgrund der dort aufgeführten Position:
- Grundpreis Gesamt in Höhe von 201,1765 Euro zzgl Mwst.
Grund des Widerspruchs:
Der Tarif „transparent B green“ wurde als pauschal Paketpreis ohne Grundgebühr abgeschlossen und wird als solche nach wie vor vom Anbieter beworben. Auf Nachfrage nach der Position wurde ich auf ein „Preisinformationsschreiben vom 25.11.2015 (was schon mal falsch ist da dieses Datum in der Zukunft liegt) und die darin mitgeteilte Anpassung des Grundpreises.“ hingewiesen (siehe Mail unten). Bei besagtem „Preisinformationsschreiben“ handelt es sich jedoch um ein 6 seitiges Schreiben, mit Willkommensworten zum Vertragsabschluß, iPad Gewinnspiel, Informationen zum SEPA Verfahren, Tipps zum Stromsparen und Werbung für den guten Service des Anbieters. Die Kennzeichnung eines Preisinformationsschreibens, geschweige denn der Zweck der Ankündigung einer Tariferhöhung geht dem Schreiben nicht hervor. Die besagte Information versteckt sich auf Seite 4 von 6 im laufenden Text zwischen den genannten Schwerpunkten. Auch war die „Preis Anpassung“ kein transparenter Bestandteil der ab 01.07.2014 vom Anbieter, auf den festgelegten pauschal Verbrauch basierenden, monatlichen Abschlagszahlungen.
Die in einem mehrseitigen Schreiben versteckte Mitteilung zur Grundpreiserhöhung verstößt gegen das Transparenzgebot lt. § 41 Abs. 3 EnWG. Darüberhinaus dürfte die bei Vertragsabschluss verwendete AGB-Preisanpassungsklausel den rechtlichen Anforderungen gem. § 307 BGB nicht genügen.
Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag storniert oder korrigiert werden kann. Nach Ablauf dieser Frist behalte ich mir vor mich mit dem Vorgang an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
Vertragsnummer: xxxxxxxx
--- Ende Zitat ---
Und das hier die Antwort von Almando/365AG:
[EMail entfernt]
Also werde ich jetzt mal zurückbuchen lassen und denen wiederrum ne Mail mit der Info darüber zukommen lassen.
Danke für die Info bolli.
Gruß
Speedygonzales
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