Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Warten auf Verrechnungsscheck  (Gelesen 12203 mal)

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Offline Stromfraß

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Re: Warten auf Verrechnungsscheck
« Antwort #15 am: 24. September 2014, 13:36:04 »
Zunächst ist es erst mal gut, dass es die Schlichtungsstelle gibt.
mitunter hilft ja schon die Androhung, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Nun besteht Hoffnung, dass Almado reagiert und zwar in Ihrem Sinne.
Da kann ich nur die Daumen drücken und hoffen, dass Sie nicht enttäuscht werden.
Es gibt inzwischen EVU -da rede ich aus eigener Erfahrung- die reagieren so, dass sie sich, mit welcher Forderung auch immer, an ein Gericht wenden. Dann ist nämlich die Schlichtungsstelle außen vor und das Unternehmen spart sich die Gebühr.

Offline bolli

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Re: Warten auf Verrechnungsscheck
« Antwort #16 am: 25. September 2014, 07:48:26 »
Es gibt inzwischen EVU -da rede ich aus eigener Erfahrung- die reagieren so, dass sie sich, mit welcher Forderung auch immer, an ein Gericht wenden. Dann ist nämlich die Schlichtungsstelle außen vor und das Unternehmen spart sich die Gebühr.
Die setzen natürlich auf den Abschreckungsfaktor. Aber wenn sich die Kunden da nicht drauf einlassen und sich ALLE einen kompetenten Anwalt nehmen, wird's für sie noch teurer, da sie wohl ziemlich sämtlich Prozesse verlieren dürften.
NUR, und das weiss der Versorger auch, geht eben nicht JEDER zum Anwalt und zieht das Verfahren durch (zumal man ja vor Gericht (auch und gerade vor dem Amtsgericht) in Gottes Hand  ist) und nur deshalb rechnet sich der Weg.
« Letzte Änderung: 26. September 2014, 10:29:50 von bolli »

Offline khh

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Re: Almado - Abrechnungskorrektur
« Antwort #17 am: 29. September 2014, 02:58:41 »
Achtung  -  Almado / 365 AG hat sich etwas ganz tolles einfallen lassen:

Aufgrund einer fehlerhaften Verbrauchsabrechnung erfolgte eine zu geringe Guthabenerstattung.

Nach Reklamation wurde eine Abrechnungs-"Korrektur" ;D erstellt, in der die vorgenannte Guthabenauszahlung dem sogen. "Vertragskonto" des Kunden belastet ist, was im Ergebnis dazu führt, dass dieser Kunde die Erstattung aus seinen Abschlagszahlungen selbst finanziert hat !

Demzufolge fehlt natürlich der entsprechende Betrag bei den geleisteten Abschlägen und frecherweise fordert almado-Energy den Kunden jetzt zur Zahlung eines angeblichen "verbleibenden Forderungsbetrag" auf !!!

Wie sind solche strafrechtlich zu bewerten (§ 263 Abs. 2 StGB) ?
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 16:54:36 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

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Re: Almado - Abrechnungskorrektur
« Antwort #18 am: 29. September 2014, 08:25:36 »
Nach Reklamation wurde eine Abrechnungs-"Korrektur" ;D erstellt, in der die vorgenannte Guthabenauszahlung dem sogen. "Vertragskonto" des Kunden belastet ist, was im Ergebnis dazu führt, dass dieser Kunde die Erstattung aus seinen Abschlagszahlungen selbst finanziert hat !

Demzufolge fehlt natürlich der entsprechende Betrag bei den geleisteten Abschlägen und frecherweise fordert almado-Energy den Kunden jetzt zur Zahlung eines angeblichen "verbleibenden Forderungsbetrag" auf !!!
Das war natürlich ein Versehen !!! Ein bedauerlicher Einzelfall, vermutlich verursacht durch einen Eingabefehler eines Mitarbeiters. Dem wurde wahrscheinlich auch schon gekündigt !  8)


Wie sind solche strafrechtlich zu bewerten (§ 263 Abs. 2 StGB) ?
Solange Sie keinen Vorsatz BEWEISEN können, werden Sie da wohl kaum was ausrichten.

§263 Abs. 1 StGB
Zitat
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen...
Und bis das nicht nachgewiesen ist, hilft Abs. 2 auch nicht weiter.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 16:54:47 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado - Abrechnungskorrektur
« Antwort #19 am: 29. September 2014, 22:45:03 »
... Das war natürlich ein Versehen !!! Ein bedauerlicher Einzelfall, ...

Ein zweiter Fall mit dem selben "Spielchen" ist mir soeben bekannt geworden !  >:(
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Offline lars754

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Verfahren abgeschlossen mit Almado Energy
« Antwort #20 am: 20. August 2015, 14:30:46 »
Nachdem der Fall von der Schlichtungsstelle Energie in Berlin angenommen wurde, kamen von 365 AG noch 2 Versuche einer Jahresendabrechnung, als die letzte Berechnung soweit stimmte, hatte ich die Abrechnung angenommen, aber für das laufende Jahr auf der Grundlage des akzeptierten Letztjahresverbrauches die monatlichen Abschläge angepasst. Die Preiserhöhungen wurden von der 365 AG mit Hilfe der Schlichtungsstelle alle zurück genommen, so dass ich annahm, jetzt sollte alles passen. 365 AG bestand aber auf weitere viel zu hohe monatlichen Abschlagszahlungen, welchen ich zu Beginn des Vertrages zugestimmt hatte, da mein geschätzter Jahresverbrauch aber sich erheblich verringert hatte, und dies auch mit der 1. Jahresendabrechnung bestätigt wurde, wollte ich nicht zu viel bezahlen und dann wieder um die Rückerstattung kämpfen für die Jahresendabrechnung des 2. Jahres. Der 365 AG schien der Fall bei der Schlichtungsstelle zu teuer zu werden, so dass ich eine Mitteilung bekam, dass 365 AG gegen mich Klage erhoben hat, somit war die Schlichtungsstelle Energie raus, die durfte nicht mehr aggieren, so lange ein Verfahren läuft. Dank der Hilfe durch khh hatte ich meinen Widerspruch gegen die Klage ausreichend gut formuliert, so dass 365 AG die Klage nach Erhalt meiner richtigen Jahresendabrechnung für das 2 Jahr mit richtigen Verbrauch, zurück gezogen hatte. Nunmehr versuchte aber 365 AG noch die Kosten für ihre Rechtsanwälte und auch für die Gerichtskosten auf mich abzuwälzen, zum Glück hatte das Amtsgericht die Erklärungsversuche der Anwälte von 365 AG als nicht ausreichend erachtet, sodass sämtliche Kosten von der 365 AG zu tragen sind in meinem Fall.
Ich hoffe ich konnte anderen Geschädigten von 365 AG ein wenig Mut machen, dass man ruhig für sein Recht kämpfen kann.

 

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