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Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag

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Vertragsbefreiter:
Die Hauptsache ist, Sie unterschreiben nichts (Vertrag, Mietkauf, etc.). Gibt es im Kaufvertrag eine Aussage zum Tank? Die Zeche bezahlt bei der o.g. Aussage im Kaufvertrag im Zweifel der Vorbesitzer (z.B. Rücktransport). Ein ähnlicher Fall wird hier erörtert (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=14624.0). Ggf. sollten Sie doch mal einen Juristen konsultieren. Gehen Sie davon aus, dass es zum Geschäftsmodell von Pxxx & Co. gehört, einem potentiellen Opfer Fußangeln auszulegen.

lailatent:
Danke für Eure Ratschläge!

In unserem Kaufvertrag steht nichts von einem Miettank, aber wir hatten vorher beim Vorbesitzer nachgefragt und wussten auch davon, dass er gemietet war.
Das heißt, darauf wird sich der Vorbesitzer berufen.
Gutgläubiger Erwerb nach BGB kommt also für uns leider nicht in Frage.

Bei uns geht es um einen oberirdischen Tank.
Im Vertrag des Vorbesitzers steht, dass die Kosten für den Rücktransport "200% der Anlieferungskosten zuzüglich Erschwerniszulage" betragen und vom Mieter zu entrichten sind.

Aber was uns trotz allem noch unklar ist:
Wenn der Vertrag mit Hauskauf automatisch übernommen wird, ist es dann für Pxxxx überhaupt erforderlich, dass wir einen neuen unterschreiben?
Können die sich nicht auf den alten Vertrag berufen, den wir per Hauskauf übernommen haben?
Und der Vertrag ist wirklich sehr, sehr alt....

Also andersrum: Wo kein Vertrag ist, kann nicht gekündigt werden, klar.
Aber ist das bei uns wirklich so?


Kurz nochmal zu unserem Verständnis und zum Hinweis von Vertragsbefreiter:
1) Wir müssen nichts kündigen, auch wenn der Vertrag beim Hauskauf übergeht?
2) Wir dürfen einfach bloß nichts unterschreiben und müssen von Pxxxx die fristgerechte Abholung ihres Eigentums fordern?

Ist das so korrekt?

Erleichtert es die Situation mit Pxxxx, wenn wir dem Vorbesitzer nahe legen, zu kündigen, weil wir neue Eigentümer sind?

Was wir definitiv nicht wollen, ist, irgendwas von Pxxxx zu unterschreiben.
Was wir auch nicht wollen, ist, einfach abwarten, was passiert, denn dann verlieren wir möglicherweise die komfortable Lage, umzurüsten, wenn es draußen noch warm ist.

Und klar, wir haben einfach Angst, mitten im Winter kündigen zu müssen!
Wir haben zwei kleine Kinder...

stingmb:

--- Zitat von: lailatent am 16. Mai 2015, 19:29:59 ---Kurz nochmal zu unserem Verständnis und zum Hinweis von Vertragsbefreiter:
1) Wir müssen nichts kündigen, auch wenn der Vertrag beim Hauskauf übergeht?
2) Wir dürfen einfach bloß nichts unterschreiben und müssen von Pxxxx die fristgerechte Abholung ihres Eigentums fordern?

Ist das so korrekt?


--- Ende Zitat ---

Hallo, also als wir unser Haus gekauft hatten, kam kurze Zeit später der Außendienst-Mitarbeiter und wir haben den "alten"-Vetrag übernommen, da das Vertragsverhältnis eben nicht ganz so einfach auf den neuen Eigentümer über geht, vor allem wen dieser laut Notar-Vertrag ein "Grundstück frei von Miet- und Pachtverträgen" erworben hat. Wir mussten also selber den Vetrag unterschreiben.

Rufen sie dort doch einfach mal kurz an und sagen sie denen Bescheid, dass sie Eigentümer eines Grundstück sind,welches nach Ihrem NotarVertrag frei von Miet- und Pachtverträgen ist und auf dem nun dieser Gas-Tank rumsteht. Setzen sie eine Frist zur abholung des Tanks, da Sie den sonst selbst "Entsorgen" werden. Einen eigenen Vetrag mit denen wollen Sie nicht, einen alten wollen Sie nicht übernehmen und den Tank wollen Sie von Ihrem Grundstück weg haben. Fertig. Alles weitere können die dann mit dem besprechen mit dem die den Vertrag laufen haben.

Falls es da nun Probleme geben sollte wird die Firma Ihnen sicher genau sagen auf welcher Rechtsgrundlage Sie nun an den Tank gebunden sein sollen. Auf diese wäre ich dann mal gespannt.

Sie könnten noch eine Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen, allerdings haben die meist von soetwas noch weniger Ahnung als die Leute hier im Forum  ;D

Falls sie nun keinen Anrufen möchten und wegen der Frage: Kündigung schreiben ja oder nein nicht sicher sind, dann senden sie ganz einfach einen Brief per Einschreiben an die Firma. Geben sie an, dass Sie der neuer Grundstückeigentümer sind und dass sie keine Verträge mit der Firma eingehen möchten und auch keine Verträge von Grundstücksvorbesitzern übernehmen wollen, sondern das der Tank da weg soll. Dann Wissen die bescheid, und sie haben haben keine Fristen für Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel verpennt.

Bis später.

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