Energiebezug > Vertragliches
Dringend: Hilfe bei Ausstieg aus Flüssiggas-Vertrag
lailatent:
Wir haben ein Haus gekauft, auf dem ein gemieteter Flüssiggas-Tank von Pxxxx steht.
Jetzt wollen wir aus dem Vertrag raus und einen eigenen Tank kaufen.
Im Vertrag des Vorbesitzers steht unter "Besonders ausgehandelte Bedingungen":
"Die Laufzeit des Vertrags beträgt 10 Jahre. Dieser Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Jahr, falls er nicht mit Jahresfrist vor Ablauf gekündigt wird.
Bei Erdgasanschluß ist dieser Vertrag innerhalb von 6 Monaten kündbar.
Pxxxx ist berechtigt, Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen."
Wir haben gehört, dass für die Kündigung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Grundbucheintragung gilt.
Unsere Fragen sind:
Welche Rechtsgrundlage gibt es für dieses Sonderkündigungsrecht?
Können uns die ausgehandelten Vertragsbedingungen zum Verhängnis werden?
Wie müssen wir das Kündigungsschreiben verfassen, damit es rechtssicher ist?
Gibt es dazu ein Musterformular?
Vielen Dank!
Vertragsbefreiter:
Zunächst Glückwunsch, daß Sie das Thema Flüssiggastank als solches erkannt haben bevor Sie einen Knebelvertrag abgeschlossen haben.
M.E. gibt es keinen automatischen Vertragsübergang vom Verkäufer auf Sie. Das ist ja beim Stromanbieter auch nicht so. Vielleicht haben Sie das mit dem Versicherungsvertrag für das Wohngebäude verwechselt. Details zum Thema Vertragsübernahme finden Sie z.B. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrags%C3%BCbernahme.
Schreiben Sie Pxxx, daß Sie nicht die Absicht haben einen Vertrag abzuschliessen und fordern Sie unter Fristsetzung zur Räumung auf (Einschreiben mit Rückschein). Hier wird gerne auf Zeit gespielt, aber Sie haben den Sommer für den Umbau zur Verfügung (Ihr Vorteil!). Dann wird Sie möglicherweise der Außendienstmitarbeiter von Pxxx von den Vorteilen und dem tollen Service überzeugen wollen. Als informierter Leser dieses Forums wissen Sie ja mittlerweile was davon zu halten ist, also jagen Sie den Vertreter vom Hof und erklären ihm, daß er besser in dieser Zeit den Rücktransport des Tanks organisiert.
lailatent:
Danke für die schnelle Antwort!
Wie es scheint, stecken wir durch den Hauskauf aber leider mitten drin im Knebelvertrag...
Zur Vertragsübernahme von Flüssiggas-Verträgen haben wir hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/ihr-gutes-recht__221/ContentDetail__2956/
gelesen, dass mit Hauskauf automatisch der Miet- und Liefervertrag vom Flüssiggasanbieter übernommen wird. So stand es auch im Flüssiggas-Knebelvertrag des Vorbesitzers ("Pxxxx ist berechtigt, Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.").
Das liest sich im Vertrag des Vorbesitzers so:
"Für den Fall, daß das mit Pxxxx versorgte Objekt an Dritte übertragen, vermietet, verpachtet oder sonstwie überlassen wird, ist der Kunde verpflichtet, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiligen Dritten zu übertragen, soweit bei diesem Flüssiggasbedarf besteht, es sei denn, der Kunde werde dadurch an der beabsichtigten Übertragung unzumutbar gehindert."
Wir haben auch gelesen, dass es sich bei Flüssiggasverträgen um ein sogen. Dauerschuldverhältnis handelt:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Ihr-gutes-Recht__221/ContentDetail__2947/
Die Frage ist nun, wie schnell und auf welcher Rechtsgrundlage können wir Pxxxx kündigen?
a) Haben wir das Recht zur fristlosen Kündigung nach § 314 Abs.1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund?
b) Oder können wir fristlos kündigen, weil der alte Vertrag des Vorbesitzers unzulässige Vetragslaufzeiten (10 Jahre) und Preisgleitklauseln enthält? Unfassbar ist auch, dass Pxxxx ohne Lieferauftrag befüllen darf!
c) Oder müssen wir ganz normal kündigen - also unter Einhaltung der Kündigungsfrist (3 Monate ?) zum Ablauf der Jahresfrist? Wir müssten dann bis zum 14.10.15 kündigen und Beendigungszeitpunkt wäre der 14.1.16 - also mitten im Winter und alles ziemlich ungünstig!
Für uns ist das ein rechtliches Wirrwarr.
stingmb:
--- Zitat von: lailatent am 14. Mai 2015, 11:51:30 ---
Für uns ist das ein rechtliches Wirrwarr.
--- Ende Zitat ---
Ja ist es, doch ohne Vertrag kann auch Progas nichts von Ihnen verlangen.
Wie sieht es mit dem Notar-Vertrag aus, steht darin etwas von bestehenden Miet/Pacht-Verhältnissen drin ?
lailatent:
In unserem notariellen Kaufvertrag steht: "Das Grundstück ist frei von Miet- und Pachtverträgen."
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln