Und wenn der Einzelfall doch tatsächlich zu den Entscheidungen (oder was sonst hat man dort bekanntgegeben?) passt und sog. obere Gerichte (sprich Landgerichte) den Hinweis (oder das Vorbringen) darauf völlig ingnorieren ?
Das 2014 Urteil bezgl. der Preisanpassungen in der gesetzlichen Grundversorgung war ja ein sogenannter Vorlagebeschluss, indem Fragen, die der BGH im Rahmen eines eigenen Verfahrens an den EuGH gestellt hatte, da er selbst rechtszweifel hatte, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt wurden. Hier hat der EuGH nun im Wege eines Urteils seine Rechtsmeinung kundgetan, die der BGH bei seiner Entscheidungsfindung im vorliegenden Einzelfall zu berücksichtigen hat.
Auch im 2013-Verfahren bezgl. der gesetzlichen Preisanpassungsregelungen in Sonderverägen erging ein Beschlussurteil, welches dann beim BGH in ein konkretes Urteil des betreffenden Einzelfalles eingearbeitet wurde.
Zu dem 2014-Urteil bezgl. gesetzliche Preisanpassungsklausel gibt es noch keine Entscheidung in dem anstehenden BGH-Verfahren, welches Auslöser der Vorlage war.
Wenn die Untergerichte die EuGH-Rechtssprechung ignorieren, bleibt einem (leider) nur der Rechtsweg entweder über die Berufung/Revision oder ggf. über die Zulassungsbeschwerde (bei Nichtrevisionszulassung). Danach wäre dann die Verfassungsbeschwerde dran.
Aber hier sollte man sich dann wohl ganz klar einen Rechtsbeistand nehmen, der diese Wege kennen sollte.