Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Die AGB's der "Geschäftsfelder" der 365 AG

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tangocharly:
 (hier: Immergrün)

Ich verweise auf den thread

--- Zitat ---http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19081.msg113963.html#msg113963
--- Ende Zitat ---
und erlaube mir den Hinweis, dass die Beiträge deshalb mißverständlich werden können, weil es doch offensichtlich eine geraume Anzahl divergierender AGB's im Rahmen der Betätigungsfelder der 365 AG gibt.

Die fragentarische Zitierweise der verschiedenen AGB's kann nicht als zielführend angesehen werden. Ich sehe daher Veranlassung dazu, in einem eigenständigen thread eine Fundstellensammlung für die einzelnen AGB's zu eröffnen.

Damit haben die Betroffenen dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob die ihnen bei Vertragsschluss ausgehändigten AGB' mit den aktuell verwendeten AGB's der Versorgerkläger übereinstimmen (und was noch witziger wäre: um zu prüfen, welches Material die Klägervertreter dem Gericht zu den Akten unterbreitet haben).

Hier also zunächst einmal die
AGB der immergrün Energie
von deren homepage verlinkt.

bolli:
Die Verlinkung wird Ihnen nicht viel nützen, da die 365 AG bei ihren und den AGB ihrer Geschäftsfelder nie einen Stand der AGB angibt sondern diese "im laufenden Betrieb" ändert. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig für Außenstehende "auf die Schnelle" festzustellen, ob sie identische AGB haben oder nicht bzw. wann diese geändert wurden bzw. bis wann sie galten um z.B. Gleichgesinnte zu finden.

Es gab mal den Versuch des Sammelns verschiedener Versionen in einem anderen Thread, wo aber schließlich diese Dateien (jeweils PDF-Ausdrucke der AGB zu einem bestimmten Zeitpunkt) (angeblich aus Urheberrechtlichen Gründen wenn ich mich recht erinnere) doch wieder gelöscht werden mussten.

Im freien Internet bzw. in den Web-Archiven werden sie keine alten AGB in PDF-Form finden, auf die sie verlinken können.

tangocharly:
Hier also sodann  die AGB der
Meisterstrom

von deren homepage verlinkt.

In Ziff. 1 Abs. 1, S. 1  AGB bezeichnet sich das Unternehmen:  MeisterStrom ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“).  Und weiter in Ziff. 1 Abs. 1, S. 2  AGB: Der Energieversorger liefert für die Versorgung der Eintarifabnahmestelle des Kunden Strom in Niederspannung.
Nun kann man sich darüber streiten, wer nach Satz 1 "Energieversorger" sein soll.
Im Satzbau des Satzes 1 steht das Subjekt (Meisterstrom) im Nominativ. Dem gegenüber steht das Objekt (365 AG) im Akkusativ. Wer übernimmt mit der nachfolgenden Definition "Energieversorger" nun im Satzbau die aktive Rolle und wer die passive ?
Sollte das Subjekt bei 365 AG liegen, dann hätte Meisterstrom die Passivrolle (und wäre für den Kunden bedeutungslos; es sei denn dem Kunde müsste wichtig sein, dass er sich in einem "Geschäftsfeld" befindet).

Und schließlich findet sich in Ziff.  9 Abs. 4 AGB wieder der Hinweis auf den "Privatkundentarif"

bolli:
Ich würde es mal als rechtstechnisch unmöglich ansehen, dass ein Geschäftsfeld ein Versorger sein kann, da es weder eine natürliche noch eine juristische Person sein dürfte.
Es dürfte sich hier eher um eine Art "Marke" handeln, hinter der ein "Markeninhaber" steckt, der dann seinerseits der (Energie-)Versorger wäre.

tangocharly:
Hier also sodann die AGB der

idealenergie.de
von deren homepage verlinkt.

Auf den ersten Blick sieht das Kindlein seinem Vater wieder sehr ähnlich.

D.h. die Definition des Energieversorgers und die in Ziff. 9 versteckte Bonusklausel.

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