Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Die AGB's der "Geschäftsfelder" der 365 AG
tangocharly:
Noch folgender ergänzender Hinweis auf die
AGB-Sammlung beim Bund der energieverbraucher.
Hierunter finden sich auch ältere Fassungen der AGB's, welche früher von den Geschäftsfeldern der 365AG verwendet wurden.
Für die Vertragsprüfung müssen jedenfalls die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegebenen Fassungen der jeweiligen AGB's heran gezogen werden (§ 305 Abs. 2 BGB).
Erfahrungsberichten zufolge wechseln die "Geschäftsfelder" der 365AG ab und an die Fassung der AGB's aus, um sie "Gerichts fester" zu machen. Immerhin zitiert der Rechtsanwalt der 365AG et.alt. ja auch diverse Gerichtsurteile, in denen deren Klauseln als völlig normal angesehen werden.
Dabei ist dann aber immer noch fraglich, ob die in den zitierten Urteilen beurteilten Klauseln auch wirklich mit den Klauseln identisch sind, welche Ihrem Vertrag zu Grunde liegen sollen.
Also, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind oder wenn Ihnen die Fassung nicht mehr vorliegt, welche zur Zeit des Vertragsschlusses gegolten haben soll, dann ist eine Rückfrage angezeigt.
uwes:
--- Zitat von: tangocharly am 18. Mai 2015, 19:35:21 ---Noch folgender ergänzender Hinweis auf die
AGB-Sammlung beim Bund der energieverbraucher.
Hierunter finden sich auch ältere Fassungen der AGB's, welche früher von den Geschäftsfeldern der 365AG verwendet wurden.
--- Ende Zitat ---
Ich finde unter dem Link keine "AGB-Sammlung". Können Sie mir da ein wenig "auf die Sprünge" helfen?
Quax66:
Hmm, ich auch nicht. Das ist zwar auch ganz interessant. Eventuell stand das mal da. Könnte es sein das das jemand als PDF auf seinem Rechner hat ? Mann sollte die aktuellen AGB s sofern vorhanden immer speichern, ich mache das ab jetzt immer so !
lg
Claus
bolli:
Da steht auch nicht, dass dort die AGB selbst zu finden sind. Es wurde hier an anderer Stelle im Forum schon mal den Versuch unternommen, verschiedene Versionen "offen" zu sammeln, welcher aber wohl vom Anbieter unterbunden wurde. Auf jeden Fall wurden sie runter genommen.
@tangocharly schreibt aber ja auch, dass sich RÜCKFRAGEN beim BdE lohnen könnten und nicht, dass sie dort direkt zu finden sind. Möglicherweise hat man dort verschiedene Versionen im Rahmen des Projektes "Energieanbieterinformationen" gespeichert und ist bereit, die entsprechende Version zur Verfügung zu stellen.
tangocharly:
--- Zitat von: uwes am 19. Mai 2015, 12:59:54 ---
--- Zitat von: tangocharly am 18. Mai 2015, 19:35:21 --- .... .
--- Ende Zitat ---
Ich finde unter dem Link keine "AGB-Sammlung". Können Sie mir da ein wenig "auf die Sprünge" helfen?
--- Ende Zitat ---
Würde ich schon ganz gerne.
Aber der AGB-Verwender entscheidet halt schon selbst, welche Fassung der AGB er öffentlich machen will und kann.
Will er, dass die im Internet veröffentlichte Fassung nicht mehr öffentlich zugänglich sein soll, dann muss er halt den link "zerstören" indem er in den "Fehler 404" leitet. Oder eben die aktuellere Fassung drüber legt.
Deshalb hilft aber dann bei früheren Versionen nur die Rückfrage beim BdE - oder was noch doller wäre : beim Verwender.
Letzterer hat dann aber alle taktischen Zügel in der Hand (wie man dann im Prozess erkennen könnte, wenn andere Versionen vorgelegt würden).
Ich denke, dass dies nicht allzu schwer sein sollte, die AGB des Vertragsstatus beim Kunden zu requirieren (wenn er nur bereit ist, seinen Kramladen etwas genauer zu untersuchen). So alt sind ja die Verträge dieser Geschäftfelder der 365AG auch wieder nicht.
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