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Betreiber von Biogasanlagen haben nach einem aktuellen BGH-Urteil für den eigenverbrauchten Strom weder Anspruch auf einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) noch auf einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus). Zudem soll es dem Anlagenbetreiber verwehrt sein, den nicht bonus-fähigen Stromanteil vorrangig dem Eigenverbrauch und den bonusfähigen der Überschusseinspeisung zuzuweisen....Das Urteil ist zwar zum EEG 2009 ergangen. Im Ergebnis dürfte diese Entscheidung aber auf alle Fassungen des EEG übertragbar sein.Rechtlich nachvollziehbar ist der erste Teil der Entscheidung. Der Anspruch auf den Bonus folgt dem Anspruch auf die Grundvergütung.Weniger überzeugend sind hingegen die äußerst knappen Ausführungen, mit denen der BGH das Ansinnen des Klägers zurückweist, vorrangig den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten und auf den Einsatz der nachwachsenden Rohstoffe zurückzuführenden Stromanteil an den Netzbetreiber zu veräußern.
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