Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen

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RR-E-ft:
Die Zfk berichtet:

https://www.zfk.de/politik/artikel/bund-will-versorger-zu-preissenkungen-zwingen.html

bolli:

--- Zitat von: RR-E-ft am 20. April 2015, 16:04:08 ---Die Zfk berichtet:

https://www.zfk.de/politik/artikel/bund-will-versorger-zu-preissenkungen-zwingen.html

--- Ende Zitat ---

Aber eine mögliche vorschnelle Freude wird relativiert:


--- Zitat ---Besonderes Augenmerk wolle man dabei auf die Grundversorger legen.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
Der zitierte Beitrag der Rheinischen Post:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/versorger-sollen-niedrige-preise-weitergeben-aid-1.5027831

M.E. stehen Grundversorger als solche in gar keinem Wettbewerb.
In jedem Netzgebiet gibt es gem. § 36 EnWG nur einen einzigen Grundversorger.

In  den Wettbewerb gestellt werden nur Sonderprodukte, die jedoch mit der Grundversorgung in vielerlei Hinsicht (Vertragsfreiheit, Laufzeit, Kündigungsfrist) nicht vergleichbar sind.
Vergleichen lassen sich allenfalls die Vertriebsanteile der Grundversorger an einzelnen Grundversorgungspreisen vergleichbarer Abnahmefälle.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Rahmen der Grundversorgung längstens eine Verpflichtung zur Preisanpassung zur Weitergabe gesunkener Kosten.
Der Gesetzgeber sollte eine solche Verpflichtung klarstellen.

Bei der Belieferung mit Sonderprodukten herrscht Vertragsfreiheit, die auch die Freiheit einschließt, eine Preisanpassungsklausel zu vereinbaren oder eine solche nicht zu vereinbaren. Ist eine Preisanpassungsklausel bei Sonderprodukten nicht  vereinbart, müssen Kostensenkungen und können Kostenerhöhungen nicht an die Kunden weitergegeben werden. 

RR-E-ft:
ZfK: VKU warnt vor gläsernen Beschaffungskosten

https://www.zfk.de/politik/artikel/vku-warnt-vor-glaesernen-beschaffungspreisen.html


--- Zitat ---Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verweist jedoch darauf, dass die Stadtwerke mit Versorgungsauftrag eine risikoarme Beschaffungsweise wählen. Sie beginne generell schon drei Jahre vor Erfüllungszeitraum mit der Beschaffung am Terminmarkt. Am Spotmarkt hingegen würden die Mengen nur noch optimiert, weshalb niedrigere Spotmarktpreise "so gut wie keinen Einfluss auf den Preis für den Endkunden haben", so ein VKU-Sprecher.
--- Ende Zitat ---

Auch am Terminmarkt sind die Strom- Großhandelspreise seit April 2009 erheblich gesunken, von ca. 65 EUR/ MWh auf ca. 32 EUR/ MWh, was ca. 3,3 Ct/ kWh entspricht.
Gerade die langfristige Beschaffung am Terminmarkt ist mit deutlich gesunkenen Beschaffungskosten einhergegangen.

khh:
Und bekanntlich sind diese um ca. 3,3 Ct/kWh gesunkenen Beschaffungskosten gar nicht oder nicht ausreichend
an die Haushaltskunden weitergegeben worden. Vielmehr wurden die im gleichen Zeitraum gestiegenen diversen Stromumlagen regelmäßig 1 zu 1 an diese Kundengruppe weitergereicht.  >:(

Mit der vorstehend zitierten Argumentation schießt der VKU die vertretenen kommunalen Unternehmen eher selbst ins Knie !  ::) 

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