Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Bonus bei Mehrfachtarifzählern
PLUS:
--- Zitat von: khh am 18. April 2015, 16:57:21 ---Und welche AGB-Klauseln manche Gerichte für intransparent und damit unwirksam halten, können Sie bspw. diesem Thread http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19657.0.html entnehmen. Wenn man Ihren bisherigen Ausführungen folgt, müsste diese verlinkte Preisänderungsklausel doch "klar und verständlich" sein, oder?
--- Ende Zitat ---
@khh, eine völlig andere Baustelle! Nein, ganz sicher nicht! Mein Transparenzanspruch geht noch viel weiter, das müsste Ihnen eigentlich aufgrund meiner Beiträge, erst jüngst war das wieder ein Thema, klar sein! So einfach mit dem Bezug auf § 315 BGB und mit Anleihen aus dem Tarifkundenbereich geht es nicht. Das Pfalzwerke AG-Urteil ist doch jetzt wirklich keine Überraschung.
Warum wurde wohl § 5 StromGVV/GasGVV geändert? Sie kennen doch die EuGH-Urteile Az.: C-359/11 und C-400/11. Die Bedingungen entsprachen nicht den europarechtlichen Anforderungen an die Transparenz für die Verbraucher. Nach Auffassung der Richter sind die Regelungen im deutschen Recht mit den Vorgaben aus den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarktrichtlinien nicht vereinbar.
Wie es hier wie dort weitergeht ist immer noch nicht klar. Ohne verlässliche und faire gesetzliche Grundlagen u.a. für die Erhöhung oder Senkung von Preisen im Massengeschäft Energieversorgung geht es nicht. Das sollte der Politik endlich klar werden. Mit laufenden Verfahren in Massen und unterschiedlichsten Urteilen ist das zwar eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Juristen aber keine Lösung für Verbraucher und Versorger. Insofern ist das Pfalzwerk-Urteil sicher wieder ein Diskussionsgrund führt aber keinen Schritt weiter.
khh:
OK, dann sind wir uns bzgl. des „Pfalzwerke-Urteils“ anscheinend doch einig. Bzgl. der für das Thread-Thema maßgeblichen AGB-Klauseln ist das wohl auszuschließen :( . Dabei lass ich es jetzt bewenden.
bolli:
--- Zitat von: PLUS am 18. April 2015, 16:29:41 ---
--- Zitat von: khh am 18. April 2015, 11:17:04 ---Und ob die (viel später in der AGB folgende !) Klausel Ziff. 9 Abs. 1
--- Zitat ---Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus, eines „Sofortbonus“ oder von frei-kWh besteht weiter auch nicht, wenn der Kunde nicht zwölf Monate berechtigt an derselben Abnahmestelle beliefert worden ist ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
ausreichend verständlich ist (muss ein "durchschnittlich verständiger Verbraucher" diesen -aus nur einem Wort sich ergebenden- Zusammenhang wirklich erkennen?) oder ob diese Klausel bspw. intransparent bzw. überraschend und damit unwirksam sein könnte, lass ich mal dahingestellt. Also sooo "klar" ist das doch wohl eher nicht!?.
--- Ende Zitat ---
@khh, um diese Klausel geht es hier zwar nicht, ...
--- Ende Zitat ---
@PLUS
Wenn es hier nicht um diese Klausel geht, würde mich (und vielleicht auch einige andere) vielmehr als eine passendere Formulierung der von @khh genannten Klausel (denn dafür sind ja nicht wir Verbraucher zuständig sondern der Versorger, der auf Basis dieser Klausel sein (vermeintliches) Recht durchsetzen möchte. Das dieses nicht ganz so einfach sein kann, haben wir bei den Preisänderungsklauseln sowohl in Sonderverträgen als auch jetzt im gesetzlichen Preisanpassungsrecht ja nun mehrfach erlebt, aber das ist wie gesagt nicht unser Problem) interessieren, auf welcher Basis (AGB-Klausel ?) der Versorger denn den Bonus bei einem Mehrtarifzähler sonst verweigern können sollte ?
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