Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
365 AG und deren Geschäftsfelder
tangocharly:
@uwes #4
Freut mich zu lesen, dass Sie (wieder) am gleichen Ende des Stranges ziehen, wie wir.
Bislang existiert in meiner Sichtweite noch keine Entscheidung, welche sich zur Aktivlegitimation äußert (äußern mußte).
Die 365 AG meint (siehe mein thread #1), dass sich aus den Vertragsunterlagen (quasi sonnenklar) ersehen läßt, dass deren Unternehmen (365) Vertragspartner des Kunden geworden sein soll.
Wie sich dies abgespielt haben soll, dazu wird sich nicht geäußert. Es wird auch nicht reflektiert, dass sich der Kunde über verivox an die almados et alt "Geschäftsfelder" gewandt und schließlich von dort (und nicht von der 365 AG) eine Vertragsbestätigung erhalten hat.
Auch die AGB, um die es im Einzelfall dann geht, lauten auf z.B. immergrün ENERGIE.
Selbst wenn (worin Sie in den Links zu Ihrem thread #4 hinweisen) in den Vertragsunterlagen der Text von AGB der 365 AG vorgelegt wurde (und der Kunde deren Einbeziehung in den Versorgungsvertrag bestätigt haben sollte), so ergibt sich hieraus nicht (jedenfalls nicht zwingend), dass die 365 AG Vertragspartner sein soll.
Bis zu diesem Zeitpunkt handeln auf Lieferantenseite des Vertrages nur die "Geschäftsfelder" der 365 AG.
Und in "Geschäftsfeldern" dürfte es kaum ungewöhnlich sein, dass sich Kooperationspartner mit gleichlautenden AGB's versorgen.
Ungewöhnlich ist eher, dass der Kunde mit einem Unternehmen "A" verhandelt und es später mit einem Unternehmen "B" zu tun bekommt.
Dieses Verhalten ist alles andere als seriös. Unklarheit und Verschleierung wird zum Geschäftsmodell. Von den zwingenden unionsrechtlichen Regelungen der Stromrichtlinie und von den Transparenzbestimmungen gem. § 41 EnWG keine Spur.
Sie haben Recht: die 365 AG arbeitet ungenau.
Das erkennt man eben auch am Umgang mit der Bonusklausel, nach der Art einer "Fallbeil-Klausel" : Nur eine einzige Stunde gewerbliche Nutzung - und schon ist der Bonus weg.
uwes:
--- Zitat von: tangocharly am 22. April 2015, 11:36:59 ---@uwes #4
Freut mich zu lesen, dass Sie (wieder) am gleichen Ende des Stranges ziehen, wie wir.
Bislang existiert in meiner Sichtweite noch keine Entscheidung, welche sich zur Aktivlegitimation äußert (äußern mußte).
--- Ende Zitat ---
Lieber Kollege, ich verstehe mich als Anwalt der Verbraucher aber nicht als Strippenzieher für alle. Gerne gebe ich mein Wissen weiter, aber ich beteilige mich nicht an unsinnigen Diskussionen über das Thema "und ich habe doch recht"
zur 365 AG habe ich folgendes beizutragen:
Man sieht bereits aus dem Antragsformular, das wiederum von der Internetseite Verivox GmbH für die Almado Energy zur Verfügung gestellt wurde, dass ein konkreter Unternehmensname und eine Handelsregistereintragung nicht genannt werden. Oben im Fenster steht als offizieller Partner des Stromanbieters "almado ENERGY“ und unten hat der Kunde die AGB der „almado AG“ zur Kenntnis genommen.
Wie sich unschwer der Anlage "Schlussrechnung" zur mir vorliegenden Klage der 365 AG entnehmen lässt, ist diese erstellt worden von der almado-ENERGY GmbH mit der HRB 78194. Wie sich desweiteren der Anlage "Versorgungsbeginn/Abschlagszahlung" entnehmen lässt, ist hier die almado AG genannt mit der entsprechend anderen Handelsregisterbezeichnung HRB 33752.
Mit anderen Worten:
1. Die Almado AG - jetzt 365 AG bestätigt einen Vertrag, der ihr nie angetragen worden ist.
2. Die Almado Energy GmbH schickt dem Mandanten eine Schlussrechnung und verlangt Zahlung (an sich) -
aufgrund eines Vertragsantrags, den sie nie bestätigt hat.
3. Die 365 AG - ehemals Almado AG davor Almado.com AG klagt die Forderung ein.
Das ist mehr als nur fahrlässig. Es ist eine Veräppelung des Verbrauchers, der diese Unterschiede so nicht erkennen kann. Ich jedenfalls habe noch keinen Mandanten erlebt, der die Handelsregisterbezeichnungen liest - geschweige denn prüft.
Ich habe die Aktivlegitimation der 365 AG mit genau dieser Begründung auf den - gerichtlichen - Prüfstand gestellt.
CHR_MCMLXXX:
Guten Abend.
Da ich aktuell in der Klageerwiderung stecke würde mich interessieren, wer oder was ist der Vorgänger der almado-ENERGY?
Ich gehe davon aus, keiner / nichts. Einen Vertrag mit einem Geschäftsfeld kann ich doch nicht abschließen?
Mit dem Start meiner Klageerwiderung habe ich direkt die Aktivlegitimierung der 365 AG angezweifelt.
Dank heute vom AG zugestellter Post kann ich am WE noch eine Stellungnahme hierzu schreiben, da man natürlich meine Sicht bestreitet. Ich werde versuchen entsprechend dagegen zu argumentieren.
Netterweise hat der Versorgeranwalt mir und dem Gericht diesmal in Anlage Beweise zukommen lassen in Form einer Abrechnung (zwecks Widerlegung meiner Ansicht, wer denn überhaupt Vertragspartner war), etc. in der allerdings eine völlig andere Person als meine behandelt wird.... Datenschutz wird dort nicht wirklich groß geschrieben, aber bedauerliche, menschliche Fehler passieren natürlich auch dort hin und wieder ;)
Termin vor dem AG zur Güteverhandlung wäre eigentlich am 13.05. ich werde Montag mal im Gericht anrufen, ob dies dabei bleibt.
Viele Grüße
uwes:
@CHR_MCMLXXX
Ihre Frage wurde bereits beantwortet.
Nun gibt es tatsächlich 2 Gesellschaften mit dem Begriff "almado" im Namen. Die Almado AG - später Almado.com AG ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 33752. Die Almado Energy GmbH ist eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 78194. Es sind 2 selbständige Rechtspersönlichkeiten. Die 365 AG ist die ehemalige Almado AG.
CHR_MCMLXXX:
@ uwes
Ja, dies habe ich gelesen, allerdings war mein Vertragsabschluss in 10/2012, zu diesem Zeitpunkt existierte keine alamdo-ENERGY GmbH.
Allerdings hat diese mir die Schlussrechnung zugesandt.
Ich werde nach meinem Termin morgen berichten.
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