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Autor Thema: Wann tritt ein Rechtsverstoß ein ?  (Gelesen 3581 mal)

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Offline userD0010

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Wann tritt ein Rechtsverstoß ein ?
« am: 26. Februar 2015, 10:32:38 »
Ein Rechtsschutz-Versicherer meint, eine Deckungszusage verweigern zu können, wenn der Versicherungsnehmer auf Grund der Entscheidung desEuGH über seit 2003 erhöhte Energiepreise und in der Folge deren Rückforderung gegenüber dem Energieversorger nunmehr zu klagen beabsichtigt.

Begründung:  Der "Rechtsverstoß" des Energieversorgers sei bereits seit 2004 eingetreten, wenn der Versicherungsnehmer dann seinen Unbilligkeitseinwand erhoben habe, da der Energieversorger mit dem (in 2014 durch den EuiGH) festgestellten Rechtsverstoß bereits (vor Beginn des Versicherungsvertrages Anfang 2014) zum ersten Mal in 2004 und somit vor Vertragsbeginn einen ersten Rechtsverstoß begangen habe.

Liegt nun der Rechtsverstoß durch den Energieversorger bereits seit 2004 vor, auch wenn der EuGH dies erst in 2014 erkannt und bestätigt hat? Ist damit der Rechtsschutz - Versicherer aus dem Schneider?

Offline khh

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Re: Wann tritt ein Rechtsverstoß ein ?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2015, 13:42:57 »
... Liegt nun der Rechtsverstoß durch den Energieversorger bereits seit 2004 vor, auch wenn der EuGH dies erst in 2014 erkannt und bestätigt hat? Ist damit der Rechtsschutz - Versicherer aus dem Schneider?

Wenn bspw. das AG Lingen mit seinem Urteil vom 14.10.14 Az. 12 C 1363/09 richtig liegt (und dem BGH nicht noch etwas "spezielles" einfällt ;)), dass dem (Gas)Versorger durch § 4 AVB(Gas)V / § 5 (Gas)GVV ein einseitiges Preisänderungsrecht nicht wirksam eingeräumt wurde, da diese Regelungen gegen unmittelbar bindendes EU-Recht verstoßen, dann ist das wohl der Fall  -  siehe hier:  http://www.energieverbraucher.de/files/download/file/0/1/0/15068.pdf:-\  :(
« Letzte Änderung: 26. Februar 2015, 13:53:27 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline uwes

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Re: Wann tritt ein Rechtsverstoß ein ?
« Antwort #2 am: 02. März 2015, 23:05:55 »
Liegt nun der Rechtsverstoß durch den Energieversorger bereits seit 2004 vor, auch wenn der EuGH dies erst in 2014 erkannt und bestätigt hat? Ist damit der Rechtsschutz - Versicherer aus dem Schneider?
Nein, wenn der Vertrag bereits 2004 bestanden hat, Ja, wenn er später abgeschlossen wurde.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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