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Autor Thema: Amtsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung  (Gelesen 4905 mal)

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Offline Energietourist

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Amtsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
« am: 15. April 2015, 09:46:14 »
da hier ja auch Anwälte lesen:
wenn man einen Amtsbescheid bekommt steht da eigentlich immer eine Rechtsbehelfsbelehrung,
in der steht, dass man innerhalb eines Monats gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben kann. Wenn man diesen Bescheid quasi ignoriert und nichts tut und nach 1 Jahr eine Mahnung mit Androhung einer Zwangsvollstreckung droht, kann man dann noch irgendwie die Zahlung abwenden? Kann ein Amt dann auch noch seinen eigenen Bescheid zurück nehmen, falls neue Tatsachen aufkommen?

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Re: Amtsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
« Antwort #1 am: 15. April 2015, 13:59:29 »
... Kann ein Amt dann auch noch seinen eigenen Bescheid zurück nehmen, falls neue Tatsachen aufkommen?

@Energietourist, Blick ins Gesetz z.B. hier: VwVfG


 

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