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Autor Thema: AG Grevenbroich weist Festellungsklage ab- Berufung  (Gelesen 6241 mal)

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AG Grevenbroich weist Festellungsklage ab- Berufung
« am: 01. Dezember 2005, 16:40:38 »
[ 9-C-163-05 09-11-2005 ]

Betrifft AG Grevenbroich, Urteil vom 09.11.2005, Az. 9 C 163/05



Das Amtsgericht Grevenbroich hatte keinerlei Probleme mit der Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Einzelkunden wegen Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung, lehnte diese jedoch als unbegründet ab.

Der durch Clifford Chance vertretene Versorger hatte vorgetragen, seine Gaspreise lägen im Mittelfeld, was für "marktübliche Preise" spreche.

Der Klägervertreter hatte dies mit Nichtwissen bestritten.

Dem Gericht war bewusst, dass die Entscheidung in die Berufung geht. Deshalb wohl eine halbherzige Entscheidung:

Ein Bestreiten mit Nichtwissen genüge nicht.

Das Urteil ist bereits in der Berufung.

Angesichts der eindeutigen Darlegungs- und Beweislast bei der Billigkeitskontrolle von Versorgertarifen vermag das Urteil nicht zu überzeugen und wird wohl in der Berufungsinstanz aufgehoben werden.

Offensichtlich hält selbst der BGW dieses Urteil für wenig überzeugend, so dass es - anders etwa als die Urteile AG Koblenz und AG Euskirchen - gar nicht erst groß angelegt publik gemacht wurde.

Es kann bisher festgestellt werden, dass auch das AG Grevenbroich wie auch die Amtsgerichte Heilbronn, Neuwied und Euskirchen wie auch LG Hamburg die Zulässigkeit von Feststellungsklagen bestätigt haben - im Gegensatz zum Urteil des Amtsgerichts Koblenz, welches damit noch weiter ins Abseits gerät:

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/news_Neuigkeiten_Verwirrung_um_Koblenzer_Gaspreisurteil_14546.html

 

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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